Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkehrsversuch in Form einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zunächst in der Zeit von 20 – 6 Uhr durchzuführen.
Die Hochstraße ist als Lärmschwerpunkt 6 Bestandteil des Lärmaktionsplanes der Stadt Fürth. Als mögliche Maßnahme ist ein Verkehrsversuch zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zunächst in den Nachtstunden grundsätzlich vorgesehen. Hierzu bedarf es der vorherigen Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachämtern. Bei dem Verkehrsversuch ist insbesondere eine messtechnische Begleitung und Auswertung durch das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz erforderlich, um die Immissionsentwicklung aufgrund der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachzuvollziehen.
Die vorbereitenden Maßnahmen des Verkehrsversuchs werden in Kürze eingeleitet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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