Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird sowohl in der Kaiser- wie
auch in der Fuchsstraße im Bereich zwischen dem Fußgängerüberweg an der
Dambacher Brücke und der Schwabacher Straße auf 30 km/h beschränkt.
Der Bereich der versetzten Kreuzung Kaiser-/Fuchs-/Dambacher-/Austraße
wird künftig stärker als bisher durch den Radverkehr genutzt werden, vor allem
ist mit mehr Querungen von der Dambacher Straße in die Austraße zu rechnen. Im
Streckenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Fuchs- und Schwabacher Straße
befindet sich darüber hinaus ein Vollsortimenter mit eigenem Parkplatz, der
zudem oftmals von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern als Verbindung zwischen
Kaiserstraße und Flößaustraße genutzt wird. Gerade an der Zufahrt Kaiserstraße
sind dabei die Sichtbeziehungen etwas eingeschränkt. Das Kinderhaus Bunte Klexe
wurde in der Vergangenheit nicht als ausreichender Grund für eine
Geschwindigkeitsbeschränkung gesehen, würde aber durch die Beschränkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit mit profitieren. Im Benehmen mit der Polizeiinspektion
Fürth schlägt die Straßenverkehrsbehörde eine Erweiterung der
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bis einschließlich des
Fußgängerüberweges an der Dambacher Brücke vor. Gerade der stark frequentierte
Übergang könnte von einer Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
ebenfalls profitieren und in der Summe würde zwischen dem Talraum an der
Dambacher Brücke und der Schwabacher Straße eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung
entstehen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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