Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die beigefügte

1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 und stimmt der erhöhten Tilgung von Krediten zu.

Des Weiteren wird die Finanzverwaltung ermächtigt den „Verlustausgleich Klinikum“ der Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 5,04 Mio. € durch eine Entnahme aus der hierfür vorgesehenen Rücklage im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2019 vorzunehmen.


Die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2019 wurde vom Stadtrat am 04.12.2018

beschlossen. Mit Schreiben vom 02.04.2019 wurde die Haushaltssatzung 2019 von der

Regierung von Mittelfranken genehmigt. Zwischenzeitlich sind verschiedene Änderungen im

städtischen Vermögenshaushalt eingetreten, die den Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes

erforderlich machen.

 

Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2019 beinhaltet im Vermögenshaushalt eine Ausgaben-/Einnahmenmehrung in Höhe von 457.000 € auf nunmehr 73.964.460 €.

 

Aufgrund des zu erwartenden Jahresabschlusses 2019 wird davon ausgegangen, dass eine

höhere Tilgung der Kredite als im Haushaltsplan vorgesehen erfolgen soll, so dass statt der

geplanten 10 Mio. € Schuldenabbau ein Schuldenabbau von 16 Mio. € vorgenommen werden

kann.

 

Um den sich abzeichnenden Kapitalbedarf des Klinikums bedienen zu können soll im Zuge der

Jahresabschlussarbeiten 2019 eine Entnahme aus der Rücklage „Klinikum Verlustausgleich

(Stand 31.12.2018: 10.112.912,19 €)“ in Höhe von 5,04 Mio. € vorgenommen werden.

 

Weitere Erläuterungen sind dem Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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