Der Stadtrat weist die Verwaltungsratsmitglieder des
Kommunalunternehmens Klinikum Fürth an, die – lt. Anlage beigefügte – Fassung
der „Satzung über die Berufsfachschule für Pflege des Klinikum Fürth“ (BFS
Pflege) zu erlassen.
Mit Inkrafttreten des Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) vom 17.07.2017 (BGBl. I Nr. 49, S. 2581) wurde das Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz PflBG), die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) sowie die Berufsfachschulordnung Pflegeberufe (BFSO Pflege) geändert. Die Pflegeausbildung wird dadurch ab dem Jahr 2020 grundlegend neu geordnet.
Deshalb ist der Erlass einer Schulsatzung erforderlich. Der beiliegende Satzungsentwurf wurde seitens des Kommunalunternehmens Klinikum Fürth (KU) mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt, die sich wiederum mit dem Ministerium beraten hat.
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9a der KU-Unternehmenssatzung entscheidet der Verwaltungsrat über den Erlass der Schulsatzung. Hierbei unterliegen die Mitglieder des Verwaltungsrats gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der KU-Unternehmenssatzung (in Entsprechung von Art. 90 Abs. 2 Satz 4 GO) den Weisungen des Stadtrats. Die Schulsatzung war bereits Gegenstand der Beratungen in der KU-Verwaltungsratssitzung am 26.09.2019, wo der Satzungsentwurf zur Kenntnis genommen wurde.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Satzung über die Berufsfachschule für Pflege des Klinikum Fürth (BFS Pflege)