Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktionen SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen vom 28.10.2019 - Anpassung der Richtlinien
Vorlage
Rf. IV/0057/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Kulturausschuss / der Finanzausschuss / der Stadtrat beschließt die Richtlinien für die Verleihung von Kulturpreisen, Kulturförderpreisen und Sonderpreisen Kultur der Stadt Fürth hinsichtlich der Preisgelder und Durchführungskosten sowie des Stimmrechts wie vorgelegt anzupassen.


Sachverhalt:

 

Aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und Bündnis 90/Die Grünen, der von OB Dr. Thomas Jung in den Kulturausschuss delegiert wurde, wird fol-gende Änderung der Richtlinien vorgeschlagen:

 

Änderungen:

 

§ 3 Ausstattung der Preise

Als Preisgelder stehen alle 2 Jahre 20.000 Euro zur Verfügung.

 

1.         Das Preisgeld für den Kulturpreis der Stadt Fürth beträgt 8.000 Euro

2.         Die Kulturförderpreise der Stadt Fürth sind mit 3.000 Euro ausgestattet.

3.         Die Sonderpreise Kultur der Stadt Fürth sind mit 5.000 Euro ausgestattet.

 

Das Kuratorium entscheidet gemäß den vorliegenden Vorschlägen, welche Preise zu vergeben sind.

Sollten durch die Preiswürdigkeit von vorgeschlagenen Personen oder Gruppen in der Zusammensetzung der Preisgelder 21.000 Euro benötigt werden, sind 1.000 € aus dem frei verfügbaren Fonds der Haushaltsstelle 3000.7090 zu entnehmen.

 

Für die Durchführung der Preisverleihung stehen 4.000 Euro zur Verfügung.

Pro Haushaltsjahr sind demnach 12.000 Euro in den Haushalt einzustellen.

 

§ 7 Kuratorium

(2) Das Kuratorium setzt sich zusammen aus:

3 Vertreter/-innen aus den 3 stärksten Stadtratsfraktionen. Diese haben pro Fraktion je eine Stimme.

Des weiteren Kraft Amtes: (wie bisher) …….

 

(3) gestrichen.

 

§ 10 Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten mit Beschluss des Stadtrates vom 20.11.2019 zum 1.1.2020 in Kraft. Zugleich treten die Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises, der Kulturförderpreise und der Sonderpreise Kultur der Stadt Fürth, wie sie mit Beschluss vom 27.6.2012 gefasst wurden, außer Kraft.

 

 

Erläuterungen:

 

Mit der Vergabe der Preise in drei Kategorien in unterschiedlicher Zusammensetzung hat die Stadt Fürth eine größtmögliche Flexibilität. Eine Anpassung der Preisgelder ist aufgrund der ge-stiegenen Lebenshaltungskosten sowie im allgemeinen Gefüge von Kulturpreisen notwendig. Darüber hinaus empfiehlt es sich, einzelne Preise mehrmals zu vergeben, da die Liste der zu ehrenden Künstler/-innen und Gruppen im Laufe der Jahre lang geworden ist.

 

Bisher:

Kulturpreis = 6.000 Euro

Kulturförderpreis = 2.000 Euro

Sonderpreis Kultur = 3.000 Euro

In der Regel sind 1 Kulturpreis, 1 Sonderpreis sowie 2 Kulturförderpreise verliehen worden, die Summe der Preisgelder lag damit bei 13.000 Euro. Die Durchführungskosten lagen bei 3.000 Euro. Der Gesamtetat betrug 15.000 Euro. Es gab die Möglichkeit, 1.000 Euro aus dem frei ver-fügbaren Fonds der entsprechenden Haushaltsstelle zu entnehmen.

 

Ab 1.1.2020 wird empfohlen:

Kulturpreis = 8.000 Euro

Kulturförderpreis = 3.000 Euro

Sonderpreis Kultur = 5.000 Euro

 

Bei einer Anpassung der Preisgelder ab 1.1.2020 und einem Gesamtetat von 20.000 Euro sind folgende Preis-Kombinationen möglich:

 

1 x Kulturpreis, 2 x Sonderpreis, 1 x Förderpreis = 21.000 Euro

1 x Kulturpreis, 1 x Sonderpreis, 1 x Förderpreis = 16.000 Euro

1 x Kulturpreis, 1 x Sonderpreis, 2 x Förderpreis = 19.000 Euro

1 x Kulturpreis, kein Sonderpreis, 4 x Förderpreis = 20.000 Euro

2 x Kulturpreis, 1 Sonderpreis, kein Förderpreis = 21.000 Euro

2 x Kulturpreis, kein Sonderpreis, 1 Förderpreis = 19.000 Euro

Kein Kulturpreis, kein Sonderpreis, 7 x Förderpreis = 21.000 Euro

Kein Kulturpreis, 1 x Sonderpreis, 5 x Förderpreis = 20.000 Euro

Kein Kulturpreis, 2 x Sonderpreis, 3 x Förderpreis = 19.000 Euro

Kein Kulturpreis, 3 x Sonderpreis, 2 x Förderpreis = 21.000 Euro

Kein Kulturpreis, 4 x Sonderpreis, kein Förderpreis = 20.000 Euro

 

Aufgrund von Preissteigerungen, der Vergabemöglichkeit von ursprünglich 4 Preisen auf rund 7 Preise ist ein höheres Durchführungsbudget erforderlich, da z.B. auch Filmproduktionen in Auf-trag gegeben werden müssen. Diese Kosten werden auf 4.000 Euro statt bisher 3.000 Euro er-höht.

 

Das bedeutet, dass ab 1.1.2021 pro Jahr 12.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden müs-sen.

 

Für die Kulturpreisverleihung im November 2020 sind bereits Haushaltsmittel von 7.500 Euro aus dem Jahr 2019 angespart worden. Es müssten demnach für den Haushalt 2020 statt 7.500 Euro nach der neuen Regelung 16.500 Euro einmalig bereitgestellt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

2020: 24.000 €

 

nein

x

ja

Einmalig 2020: 16.500 €

Jährl. ab 2012:

12.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

7.500 € jährl. HHST 3000.6313

Budget-Nr. 41000

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Neue Fassung der Richtlinien

Alte Fassung der Richtlinien

Änderungen der Richtlinien