I.
Die Stadt Fürth
begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27. 9. 2015 verabschiedete Agenda 2030 und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ (SDGs), die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollten.
begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels“ SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ in die Entwicklungsagenda der VN.
unterstützt die in der 2030 -Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung.
begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu unterstützen.
fordert Bund und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden.
Die Stadt Fürth wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben.
II.
Die Stadt Fürth
möchte mit folgenden Maßnahmen zur Realisierung der Nachhaltigen
Entwicklungsziele beitragen:
1. Die Stadt Fürth engagiert sich weiterhin in der Kommunalen Entwicklungspolitik.
2. Die Stadt Fürth organisiert Dialogformen mit der
Zivilgesellschaft zu Themen der nachhaltigen Entwicklung
3. Das Nachhaltigkeitsbüro der Stadt Fürth berichtet dem Stadtrat regelmäßig
über den Sachstand der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele bei der
Stadt Fürth.
Verschiedene Organisationen,
Institutionen und Verbände (von Vereinten Nationen über Europäische Kommission,
Bundes- und Landesregierungen bis zu Ministerien und Städtetag) fordern die
Städte und Gemeinden seit einigen Jahren auf, sich aktiv an der Umsetzung der
Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung zu beteiligen. Denn: Es sind die
Kommunen die den größten Einfluss auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger
haben.
Die Ihnen hier vorliegende Resolution (Abschnitt I) wurde vom Deutschen
Städtetag entworfen (siehe Anhang) und ist in dieser Form schon in vielen
deutschen Städten beschlossen worden.
Wie Sie wissen, ist die Stadt Fürth in vielen Bereichen bereits außerordentlich
engagiert und gut aufgestellt, hat die Resolution aber noch nicht verabschiedet.
Wichtiger Teil der Resolution ist, Bund und Länder dazu aufzufordern, mehr
Mittel für die Agenda-relevante Arbeit bereit zu stellen. Um dieser Forderung
Nachdruck zu verleihen, soll nun auch Fürth ein starkes Bekenntnis zur
Nachhaltigkeit geben.
Konkrete und auf Fürth bezogene Maßnahmen finden sich in Abschnitt II. Es handelt sich hierbei unter den Punkten 1 (Kommunale Entwicklungspolitik) und 2 (Dialog mit Zivilgesellschaft) um Aktivitäten, welche die Stadt Fürth bereits ausführt, die durch den Beschluss aber gestärkt werden sollen. Dies ist besonders relevant, weil derartige Beschlüsse für Fördermittelgebende oft Voraussetzung für Bezuschussung sind. Punkt 3 (Berichtserstattung) soll die transparente Fortschrittsmessung ermöglichen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Musterresolution des Deutschen Städtetages zur Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten