Betreff
Recyclinghof Nord (Rezatstraße) - Zwischenbericht
Vorlage
Abf/0143/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Abfallwirtschaft wird beauftragt, unter Beteiligung eines Ingenieurbüros die Eckdaten eines neuen Recyclinghofes Nord, insbesondere erforderliche Projektziele und eine Kostenschätzung, zu erarbeiten und dem Umweltausschuss im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses zur Entscheidung vorzulegen.


Am 11.07.2019 beschloss der Umweltausschuss, die Planung des neuen Wertstoffhofes Nord an der Rezatstraße (FlNr. 232, 233 und 236) wiederaufzunehmen bzw. fortzusetzen. Abf wurde beauftragt, die wesentlichen Rahmenbedingungen inkl. Kostenschätzung zu klären und dem Umweltausschuss im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses zur Entscheidung vorzulegen.

 

Bereits 2015 wurden durch beauftragte Ingenieurbüros erste Pläne für die Nutzung entworfen:

 

Geplant war die Zufahrt zu dem ca. 8.000m² großen Grundstück am Rande des zukünftigen Gewerbegebietes über die Mainstraße und anschließend über eine Privatstraße. Ein deutlicher Vorteil dieser privaten Zufahrt wäre die Vermeidung eines Rückstaus der anliefernden Fahrzeuge auf öffentlicher Straße.

 

Basierend auf dieser Vorplanung wurden die vom Projekt betroffenen städtischen Dienststellen erneut um Stellungnahme bezüglich der bestehenden Planungen gebeten.

 

Für das Gewerbegebiet Rezatstraße ist laut Ref. VI eine kleinteilige Parzellierung mittels einer Ringstraße vorgesehen. Bei der Konzeptionierung des Wertstoffhofes sollen daher die bisherigen Planungen des Gewerbegebietes berücksichtigt werden. Die infra teilte die zu beachtenden Anforderungen in Bezug auf Leitungen bei der baulichen Umsetzung mit. Auch aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken. Die derzeit angrenzenden Straßen sind geeignet den zu erwartenden Verkehr aufzunehmen. Gemäß der Stellungnahme der StEF ist das zukünftig angedachte Gewerbegebiet weiterhin nicht erschlossen. Eine Ableitung der Abwässer sei voraussichtlich erst ab dem Jahr 2025 möglich. Dementsprechend wird Abf bei der weiteren Planung eine eigene Entwässerung (z.B. die direkte Versickerung des Niederschlagwassers und eine abflusslose Grube für Schmutzwasser) vorsehen.

Abf wird sich nunmehr ergänzend mit der Erarbeitung von konkreten Projektzielen befassen. Hierzu wird neben der Abstimmung mit den beteiligten städt. Ämtern ein Ingenieurbüro benötigt, das eine Zieldefinition entwickelt sowie die Grundlagenermittlung mit anschließender Vorplanung und Kostenschätzung erarbeitet.

Es ist beabsichtigt, einen modernen Wertstoffhof zu errichten, welcher den stetig wachsenden Anforderungen der Abfallwirtschaft gerecht wird und sich in das Landschaftsbild integriert. Zusätzlich wird überlegt, die für den Kompostplatz geplante Papierumschlaghalle auf den zukünftigen Recyclinghof zu verlegen. Für die Verwaltung soll ein Betriebsgebäude vorgesehen werden. In Zusammenarbeit mit OA wird ein zukunftsweisender, klimafreundlicher Wertstoffhof projektiert. Dabei wird auch geprüft, ob Konzepte wie z.B. ein Biomasseheizwerk, welches mit Holzhackschnitzeln aus angelieferten AI Holz betrieben wird, angedacht werden kann.

Folgende Projektziele müssen dazu festgelegt werden:

·         Lage und Fläche des Wertstoffhofes

Abschließende Festlegung des genauen Grundstückszuschnittes mit SpA

Genaue Lage der Zufahrstraße mit SpA und TfA

Erschließung des Grundstückes mit StEF und INFRA

 

·         Gestaltung des neuen Wertstoffhofes

Aufgaben des Wertstoffhofes, Festlegung der Durchsatzmengen, Öffnungszeiten, Vorplanung und Kostenermittlung unter Zuhilfenahme eines Ingenieurbüros

 

·         Zeitschiene und Termine

Abstimmung und verbindliche Festlegung

Da es sich hier, ähnlich wie beim Kompostplatz, um besonders komplexe Planungsanforderungen und -zusammenhänge von Abfallbeseitigungsanlagen und -einrichtungen handelt, wurden die Möglichkeiten einer Realisierung des Projektes gemeinsam mit dem Baureferat erörtert. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Ausarbeitung erforderlicher Ingenieurverträge und die anschließende Ausschreibung der Generalplanung federführend durch Abf erfolgen soll. Ein Mitarbeiter von GWF wird dabei unterstützend tätig sein.

Demzufolge ist nach Abstimmung mit der Vergabestelle beabsichtigt, die Generalplanung an ein Ingenieurbüro zu vergeben. Abgesehen vom Vergabeverfahren für den Kompostplatz wurde jedoch bisher bei der Stadt noch kein Ingenieurvertrag für eine Generalplanung vergeben. Daher beabsichtigt Abf zunächst, den dortigen Verlauf vom Teilnahmewettbewerb über die Verhandlungsgespräche bis hin zur Vergabe abzuwarten, um anschließend eine ähnliche Vergabe basierend auf den gewonnenen Erfahrungswerten für den Recyclinghof durchzuführen. Abweichend von der Vergabe für den Kompostplatz sollen allerdings alle Stufen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure von einem Generalplaner ausgeführt werden. Das beauftragte Ingenieurbüro soll zunächst die Grundlagenermittlung und Vorplanung als Basis für eine detaillierte Kostenschätzung erstellen.  Hierzu ist ein Ingenieurbüro stufenweise zu beauftragen. In die Haushaltsplanung 2020 wurden hierfür Mittel in Höhe von € 200.000 beantragt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

200.000 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: