Betreff
Vorlage zu den Anträgen der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.09.2019 (Förderrichtlinie "Fürth blüht auf") und 25.09.2019 (Einrichtung eines stadtweiten Förderprogramms für Hauseingangs- und Fassadenbegrünungen)
Vorlage
OA/0380/2019
Art
Beschlussvorlage - AB

Alternative 1:

Aus haushaltsrechtlichen und personellen Gründen wird die Verwaltung beauftragt, vorerst Erfahrungen mit dem Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ zu sammeln; weitere Förderprogramme werden zurückgestellt.

 

 

Alternative 2:

Der Umweltausschuss beschließt das Förderprogramm „Fürth blüht auf“ (ohne Hauseingangsbegrünungen) mit einem jährlichen Fördervolumen von 50.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm und die Änderung der Förderrichtlinie „Der geschenkte Baum“ entsprechend auszuarbeiten und umzusetzen. Der personelle Mehrbedarf soll im Stellenplan 2021 dargestellt werden; bis dahin wird eine überplanmäßige Personalzuweisung befürwortet.


In der Sitzung des Umweltausschusses vom 2. Oktober 2019 wurde beschlossen, dass das von der Verwaltung vorgeschlagene Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ umgesetzt werden soll und die Verwaltung für die heutige Sitzung einen Vorschlag zu den Anträgen der SPD-Stadtratsfraktion (Förderrichtlinie „Fürth blüht auf“ und „Einrichtung eines stadtweiten Förderprogramms für Hauseingangs- und Fassadenbegrünungen“) vorbereiten soll.

 

Vorangestellt wird informiert, dass „Der geschenkte Baum“ (siehe Anlage) auf ein sehr positives Echo stößt und derzeit nahezu täglich Anrufe und Anträge eingehen.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Die genannten Maßnahmen sind noch nicht finanziert. Es bedarf hier eines entsprechenden Gremiumsbeschlusses, ggf. auch im Rahmen der Haushaltsberatungen. Es handelt sich hier h.E. durchgehend um sog. freiwillige Leistungen, sprich bei Durchführung der Maßnahmen besteht das Risiko, dass die Stadt Fürth zukünftig keine Stabilisierungshilfen mehr erhalten wird.

 

Inhaltliche Stellungnahme:

 

1.         Förderprogramm „Fürth blüht auf“ (Antrag vom 24.09.2019)

 

Das vorgeschlagene Förderprogramm wird von der Verwaltung, insb. dem federführenden Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA), fachlich positiv beurteilt. Es deckt sich zum Teil mit dem bereits umgesetzten Förderprogramm „Der geschenkte Baum“.

 

Denkbar wäre bei Beschluss des Förderprogramms „Fürth blüht auf“ mit einem Volumen von 50.000 € eine Zusammenführung mit dem Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ (Volumen: 100.000 €). Dies ergäbe dann ein Förderprogramm mit einem jährlich zur Verfügung stehenden Volumen von insgesamt 150.000 € und folgenden Eckpunkten:

 

vorgeschlagene Fördergegenstände

Vorschlag

Bemerkung

Entsiegelung von asphaltierten und betonierten Flächen und anschließende Bepflanzung

 

50 % der förderfähigen Kosten,

max. 50 € / m² entsiegelter, versickerungsfähiger und begrünter Fläche

max. 2.000 € / Maßnahme

---

Anlage von insektenfreundlichen Blühflächen

 

Kleinflächen bis 10 m²:
Stellung des Saatgutes durch das OA

 

Flächen ab 10 m²:

75 % der förderfähigen Kosten,

max. 1.000 € / Maßnahme

---

Pflanzung von Großbäumen

 

wie bisher

werden über „Der geschenkte Baum“ gefördert

(Mittel aus der BSchV)

Installation von Dach- und Fassadenbegrünungen

50 % der förderfähigen Kosten,

max. 50 € / m² begrünter Dachfläche,

max. 5.000 € / Maßnahme

werden derzeit über „Der geschenkte Baum“ gefördert, allerdings bis max. 500 €. Hierfür müsste noch die BSchV geändert werden.

Es wird vorgeschlagen, Dach- und Fassadenbegrünungen sowohl über „Der geschenkte Baum“ als auch haushaltsfinanziert über „Fürth blüht auf“ mit höheren Maximalbeträgen zu fördern.

 

Bei einem entsprechenden Beschluss würde die Förderrichtlinie im Detail ausgearbeitet werden. Da grundsätzlich auf ein einheitliches und übersichtliches Förderregime Wert gelegt werden sollte, würde ein gemeinsamer Flyer / Antrag für beide Förderprogramme „Der geschenkte Baum“ und „Fürth blüht auf“ entwickelt werden, auch wenn diese im Hintergrund unterschiedlich finanziert werden (Mittel der Baumschutzverordnung sowie Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt). Zudem müsste auch noch ein passender Titel für die Förderprogramme gefunden werden.

 

Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass die Personalkapazität die Übernahme weiterer Aufgaben derzeit nicht ohne weiteres zulässt. Bereits das Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ (seit Ende Oktober veröffentlicht) führt zu einer merklichen Mehrbelastung der ohnehin gut ausgelasteten Umweltverwaltung. Weitere auf Dauer angelegte Aufgaben können nur mit personeller Verstärkung übernommen werden. Deren erforderlicher Umfang würde bei entsprechendem Beschluss ermittelt und für den Stellenplan 2021 beantragt werden (bis dahin wäre ggf. die Beantragung einer überplanmäßigen Zuweisung notwendig).

 

2.         Stadtweites Förderprogramm für Hauseingangs- und Fassadenbegrünungen (Antrag vom 25.09.2019)

 

Der Antrag zielt auf eine Förderung von Hauseingangs- und Fassadenbegrünungen im ganzen Stadtgebiet analog des Förderprogramms von Hauseingangsbegrünungen in der Fürther Innenstadt (Programm „Soziale Stadt“, Quartiersmanagement).

 

Nach interner Prüfung rät die Verwaltung hiervon ab.

 

Fassadenbegrünungen werden bereits über das bestehende Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ gefördert bzw. könnten wie unter 1. vorgeschlagen künftig in größerem Umfang über „Fürth blüht auf“ gefördert werden.

 

Gegen eine Aufnahme von Hauseingangsbegrünungen in ein stadtweites Förderprogramm (z.B. „Fürth blüht auf“) sprechen mehrere Gründe.

·         Hauseingangsbegrünungen sind im Gegensatz zu Fassadenbegrünungen von nur geringer naturschutzfachlicher Bedeutung, die in keinem adäquaten Verhältnis zum organisatorischen und finanziellen Aufwand steht.

·         Das Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ (und ggf. „Fürth blüht auf“) sieht „nur“ eine finanzielle Unterstützung vor. Allein dies bedeutet für die Verwaltung einen nicht zu unterschätzenden zeitlichen Aufwand. Die Maßnahmen selbst werden von den antragsstellenden Personen umgesetzt. Die über die Städtebauförderung „Soziale Stadt“ geförderten Hauseingangsbegrünungen im Sanierungsgebiet Innenstadt werden hingegen von der Stadt Fürth veranlasst bzw. koordiniert und verursachen einen immensen Aufwand, der in den beteiligten Ämtern derzeit personell nicht realisiert werden kann (u.a. denkmalrechtliche Erlaubnis, Sondernutzung, Einbau von Pflanzsteinen mit vorheriger Spartenprüfung, Anbringung der Rankhilfen unter Beachtung des Vergaberechts, Gefährdungsprüfung Giftigkeit / Stacheln / Schlingen / Durchgangshöhe / Restgehwegbreite / Barrierefreiheit, regelmäßige Kontrollen).

·         Weiter bestünde für das Förderprogramm über die Städtebauförderung „Soziale Stadt“ die Gefahr, dass durch die Verstetigung der Förderung über das Sanierungsgebiet Innenstadt hinaus der Zuschuss von Bundesmitteln (Programm „Soziale Stadt“) gestrichen wird.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

50.000 €

 

nein

x

ja

50.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Flyer – „Der geschenkte Baum“