Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung zu
Der Antragsteller beabsichtigt im Dachgeschoss eine weitere Wohneinheit zu errichten.
Durch die Nutzungsänderung entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für 1 Kraftfahrzeug, der weder in der Nähe des Anwesens noch auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Die Stadtplanung und die Bauaufsicht befürworten die Herstellung der Wohneinheit, weil ohne weitere Versiegelung von Flächen neuer Wohnraum geschaffen wird.
Der Antragsteller beantragt daher, den Stellplatz abzulösen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan