Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der
Stadtrat beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt,
zusammen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren ein Konzept für die Nachnutzung
der alten Feuerwache zu entwickeln. Die in der Vorlage dargestellten Entwicklungsziele
und Ansprüche an das Nutzungskonzept sollen berücksichtigt werden.
2. Dem Bau- und Werkausschuss und Stadtrat
ist regelmäßig über das Ergebnis wesentlicher Verfahrensschritte zu berichten.
3. Das Konzept für die Nachnutzung und
Bewirtschaftung der alten Feuerwache ist in Form eines Grundsatzbeschlusses
nochmals dem Bau- und Werkausschuss und dem Stadtrat
vorzulegen.
Handlungsrahmen bzw. -ziele /
Entwicklungsziele
Der geplanten Projektentwicklung werden folgende
Entwicklungsziele zugrunde gelegt, die im Verfahren berücksichtigt werden sollen.
·
Ziel der angedachten Nachnutzung ist die Entwicklung eines
Zentrums für eine experimentelle nachhaltige Zukunftsgestaltung mit den
Schwerpunkten Bürgerbeteiligung, Gemeinwohlorientierung, Schaffung von Kultur-
und Kreativräumen, Förderung des Ehrenamts, Stärkung der Zivilgesellschaft und
Unterstützung neuer Wirtschaftsformen.
·
Die Kooperation der unterschiedlichen Akteure im Rahmen der
Konzeptentwicklung soll in gemeinsamer Abstimmung in einem transparenten,
offenen Prozess erfolgen.
·
Zum derzeitigen Entwicklungsstand werden folgende Nutzer*innen für
die Nachnutzung vorgeschlagen: die städtische Galerie (Ausstellungs- und
notwendige Funktionsräume), die städtische Verwaltung (Büroräume) und freie
Initiativen - Fürth.Ort (Seminar-/Veranstaltungsräume, Werkstätten,
Ateliers zur temporären oder auch
längerfristigen Anmietung)
·
Durch das gleichwertige Neben- und Miteinander der
unterschiedlichen Nutzergruppen sollen Synergien auf- und ausgebaut werden.
Sachlage
Ausgangssituation
Die
Nachfrage nach kostengünstigen, zentralen anmietbaren Räumen in der Stadt Fürth, insbesondere in der Innenstadt, für Akteure aus
den Bereichen der Kunst und Kreativwirtschaft sowie der
Nachhaltigkeitsinitiativen ist groß und kann vom bestehenden Angebot bei weitem
nicht gedeckt werden. Immer mehr Künstler/innen und Freischaffende müssen die
(Innen-)Stadt aufgrund der steigenden Immobilien- und Mietpreise verlassen.
Neue innovative Initiativen siedeln erst gar nicht an. Die Stadt verliert
hiermit ein großes innovatives und auch
imagetragendes Potential als wichtigen Faktor der Stadtentwicklung.
Mit dem
geplanten Auszug der Feuerwehr aus der Alten Feuerwache am Helmplatz 2
bietet
sich eine einmalige Chance, im Herzen der Innenstadt ein kulturelles
Leuchtturmprojekt im Sinne einer Stärkung der Nachhaltigkeit und Förderung der
Kreativkräfte der Stadtgesellschaft zu etablieren.
Auf dem Zukunfts- und
Nachhaltigkeitsfestival (Fürth im Übermorgen) haben zahlreiche Bürger*innen
ihre Wünsche und Ideen für eine partizipative und nachhaltige Stadtentwicklung
zusammengetragen und veröffentlicht. Daraus entstand das umfangreiche Netzwerk,
das nun von der Initiative Fürth.Ort vertreten wird. Fürth.Ort hat im Herbst 2018 zu einem großen Beteiligungsprozess
aufgerufen, um gemeinsam mit Initiativen aus den unterschiedlichen
gesellschaftlichen Bereichen ein Konzept für eine Nachnutzung der Alten
Feuerwache zu entwickeln. Fürth.Ort steht seither in
intensivem Austausch mit der Stadt Fürth, vertreten durch Baureferat und
Kulturreferat.
Parallel
zu den Bedarfen der Stadtgesellschaft wurde auch der bereits bekannte Bedarf
städtischer Dienststellen ermittelt. Hierzu wurden alle Referate aufgerufen den
Bedarf zu melden. Dabei wurde festgestellt, dass überwiegend Büro- und
Verwaltungsräume und Räume der Städtischen Galerie notwendig sind.
Vorgesehene Nutzungen:
·
Die
Alte Feuerwache soll ein Haus für breite Bevölkerungsschichten sein. Das
Erdgeschoss bietet gemeinsam mit den Außenbereichen genug Platz für einen
attraktiven Eingangsbereich, einen offenen Treffpunkt mit einem fairen und
nachhaltigen Gastronomieangebot und den Räumlichkeiten der kunst.galerie fürth.
·
Mit dem Umzug in die Alte Feuerwache würde sich die
Situation der Vermittlung von Bildender Kunst unweit des bisherigen Standorts
deutlich verbessern und zeitgemäße Standards auch im Hinblick der
Zusammenführung von Ausstellungsflächen und kunstpädagogischen Angeboten
ermöglichen. Die städtische Galerie bildet die lokale Kunstszene im
Ausstellungsprogramm genauso ab wie Künstler*innen von nationaler oder
internationaler Bedeutung. Die projektorientierte Vernetzung und Kooperation
mit der lokalen/regionalen Szene ist innerhalb dieser Aufgaben ein klares
Bestreben.
·
Das
"Zukunfts- und Kreativzentrum", getragen von freien Initiativen aus
der Stadtgesellschaft kann als soziokultureller Raum Brücken zwischen den
unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen bauen. Das neue Zentrum soll hierbei
für alle Bürger*innen der Stadt viele verschiedene Angebote und Zugänge
ermöglichen - vor allem durch das Angebot selbst aktiv zu werden. Dazu sollen
in offenen Werkstätten, Ateliers, Co-Working Spaces und Experimentierräumen
neue Ideen umgesetzt werden. Weiterhin böte das Zentrum auch Raum für soziale,
ökologische und kreativwirtschaftliche Geschäftsgründungen, die die lokale
Wirtschaft positiv beeinflussen können.
·
Abgerundet
werden könnte der Nutzerkreis durch die Verlagerung einer Verwaltungseinheit
mit einem dem weiteren Nutzerkreis zugewandten Aufgabenspektrum. Die so
entstehende räumliche Nähe lässt optimierte Kommunikation, Synergien und
positive Impulse erwarten. Gleichzeitig könnte der Arbeitsplatzverdichtung in
den Rathäusern hierdurch etwas entgegengewirkt werden.
·
Um
die jahrhundertealte Geschichte der Feuerwehr weiterhin erlebbar zu machen,
könnten einzelne Stationen zur Thematisierung der Feuerwehr-geschichte über das
Gebäude verteilt geschaffen werden. Ein reines Feuerwehrmuseum ist nicht
geplant.
Geplantes Verfahren
Um
städtische Bedarfe und Ziele ebenso wie die aus der Stadtgesellschaft heraus
formulierten Bedürfnisse im Einklang zu entwickeln, sind und waren u.E.
folgende Verfahrensschritte erforderlich:
Notwendig
waren bisher:
·
Verantwortlichkeit der Projektkoordination in Kooperation zwischen
Bau- und Kulturreferat, Leitung, solange die Baumaßnahmen den
Entwicklungsprozess dominieren, in Händen des Baureferates, danach Übergang ans
Kulturreferat
·
Gründung einer stadtinternen referatsübergreifenden Arbeitsgruppe:
Sammlung und Vertretung der städtischen Bedarfe, Begleitung des Gesamtprozesses
·
Abstimmung mit den Sprecher*innen der freien Initiativen -
Fürth.Ort - und bei Bedarf weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft im Vorfeld
Noch
offen sind:
·
Durchführung einer baulichen Bestandsaufnahme (mit Prüfung von
Schadstoffbelastung / Brandschutz / Sicherheit / Barrierefreiheit /
Installationen unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange)
·
Öffentlicher
Auftakt des Beteiligungs- und Projektentwicklungsprozesses
·
Gründung
einer Strategiegruppe aus der stadtinternen AG sowie Vertreter*innen der
unterschiedlichen interessierten Nutzergruppen zur gemeinsamen
Projektentwicklung
Nach
zwei Sitzungen der stadtinternen Arbeitsgruppe und mehreren Abstimmungsterminen
mit Vertreter*innen von Fürth.Ort und weiteren Akteuren sowie Gesprächen mit
dem Landesamt für Denkmalpflege und der Regierung von Mittelfranken bedarf es
einer grundsätzlichen stadtpolitischen Klärung der geplanten Nachnutzung des
Gebäudes.
Einbindung der Alten Feuerwache in ein
städtebauliches Entwicklungskonzept
Die
Regierung von Mittelfranken fordert im Vorfeld der Objektentwicklung der Alten
Feuerwache die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das
Areal zwischen Henri-Dunant Straße und dem Heinrich-Schliemann Gymnasium. Ziel
der Stadt Fürth ist es jedoch, die Objektentwicklung des Gebäudes parallel zum
städtebaulichen Entwicklungskonzept zu betreiben. Ein klärendes Gespräch mit
der Regierung von Mittelfranken, in welcher Tiefe dieses für die Förderung
seitens der Regierung notwendig sein wird, ist geplant.
Nachnutzung
und Umbau des Gebäudes
Bei der
alten Feuerwache handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Alle baulichen Maßnahmen
und Veränderungen haben in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde
sowie mit dem Landesamt für Denkmalpflege zu erfolgen. Erst nach Vorliegen der
baulichen Bestandsaufnahme können Zeitpunkt und räumliche Zuordnung einer inhaltlichen
Weiternutzung (also z. B. Werkstätten bleiben Werkstätten) Neu- bzw.
Zwischennutzung konkretisiert werden. Angestrebt wird eine partielle Zwischennutzung für die freien
Initiativen aus den Bereichen der Nachhaltigkeit, der Kultur- und
Kreativwirtschaft während z. T. in anderen Bereichen ein Umbau erfolgt (soweit
nach Erkenntnissen aus der baulichen Bestandsaufnahme möglich) mit dem Ziel der
Verstetigung dieser Nutzungen.
Entsprechend
der unterschiedlichen nutzungsspezifischen Anforderungen an das Gebäude durch
Nutzung z. B. als städtische Galerie, für Verwaltungsräume und durch freie
(sozio-)kulturelle Initiativen sollen verschiedene Ausbaustandards dem
Sanierungskonzept zugrunde gelegt werden.
Erforderliche
Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung und durch Externe
Mit der baulichen Bestandsaufnahme soll sobald als möglich begonnen werden, Voraussetzung hierfür ist jedoch die Besetzung der derzeit offenen Stellen in der Gebäudewirtschaft und die Vergabe der externen Moderation (mit Expertise für Zwischennutzungen)
Erstellung
eines Nutzungskonzeptes
Die Entwicklung eines konkreten Nutzungskonzeptes gemeinsam mit freien Initiativen und städtischen Institutionen soll durch eine externe Moderation begleitet werden. Bis zu einer möglichen (Zwischen-)Nutzung der Feuerwache sucht die Initiative Fürth.Ort Räume, um Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und erste Bausteine für ein Trägerkonzept zu erstellen. Die Anmietung dieser Räume (in einer Größenordnung von ca. 50 qm) wird über Mitglieder der Initiative finanziert. Die Stadtverwaltung unterstützt den Verein bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Zukünftiger
Betrieb des Gebäudes
Für die Nutzung von Gebäudeteilen durch freie Initiativen ist zwingend ein Trägermodell durch diese aufzubauen. Die Definition von Schnittstellen zu den städtischen Nutzer*innen soll gemeinsam erfolgen.
Finanzmittel
Der
derzeit geschätzte Finanzbedarf in Höhe von 150.000,00 € für Voruntersuchungen
und Moderation wurde im Haushalt 2020 nachgemeldet. Eine genaue Kostenschätzung
kann erst nach Definition der Nutzungen und der Bestandsuntersuchung erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
150000 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Nachmeldung
für HH 2020 |
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Liste der bisher Beteiligten an der Initiative Fürth.Ort
Liste der bisher stattgefundenen Termine