Betreff
Neufassung der Wahlhelferentschädigungssatzung
Vorlage
BA/0019/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt den Erlass der im Entwurf beigefügten Satzung.

 


I.         Ausgangslage

Die Stadt Nürnberg hat für die Kommunalwahl 2020 und die daraufhin folgenden Wahlen die Wahlhelferentschädigung erhöht. Aufgrund dessen besteht die Gefahr, dass Wahlhelfer zur Stadt Nürnberg „abwandern“, um dort an den Wahlen mit höherer Wahlhelferentschädigung teilzunehmen. Diese würden dann bei der Stadt Fürth fehlen. Darüber hinaus sind Wahlhelfer generell immer schwieriger zu gewinnen. Speziell Wahlvorsteher und Schriftführer sowie deren Stellvertreter sind dabei besonders schwierig zu akquirieren. Bei der anstehenden Kommunalwahl kommt hinzu, dass das Wahlamt im Bürgeramt in Anbetracht der zunehmenden Bedeutung der Briefwahl beabsichtigt, hierfür fünf neue Wahlbezirke zur Auszählung zu bilden, damit eine schnellere Ergebnisfeststellung erfolgen kann. Insoweit besteht ein zusätzlicher Bedarf an Wahlvorständen, die besetzt werden müssen. Nach alledem schlägt die Verwaltung vor, die Wahlhelferentschädigung speziell für Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellvertreter zu erhöhen.

 

Nachfolgend die Höhe der Wahlhelferentschädigung nach der Wahlhelferentschädigungsatzung der Stadt Fürth vom 16.08.2017:

 

 

Kommunal-

wahl

OB-Stichwahl

Landtags-/

Bezirkswahl

Sonst. Wahlen z.B. Bundestags-wahl

Bürger-/Volksent-scheide

Wahlvorsteher/in, stv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in und stv. Schriftführer/in, Beisitzer/in

 

 

50,-- €

 

 

40,-- €

 

 

45,-- €

 

 

40,-- €

 

 

40,-- €

 

 

Vorschlag für das künftige Vorgehen:

Die Wahlhelferentschädigung wird dahingehend geändert, dass bei der Kommunalwahl und den Landtags- und Bezirkswahlen der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher und seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter gegenüber der Wahlhelferentschädigung von 2017 ein zusätzlicher Betrag von 30,-- € als Aufwandsentschädigung bzw. Erfrischungsgeld für deren Mehraufwand bei den Wahlen gewährt wird. Die Schriftführerin/der Schriftführer und deren Stellvertreterin/deren Stellvertreter erhalten bei diesen Wahlen einen zusätzlichen Betrag von 20,-- €. Die Wahlhelferentschädigung der Beisitzerinnen und Beisitzer werden nicht erhöht. Bei der Bundestags- und der Europawahl bzw. sonstigen Wahlen und Abstimmungen wird die Wahlhelferentschädigung der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers und der Stellvertreterin/des Stellvertreters um 20,-- € und die der Schriftführerin/des Schriftführers und der Stellvertreterin/des Stellvertreters um 10,-- € erhöht. Auch hier wird die Wahlhelferentschädigung der Beisitzerin/des Beisitzers nicht erhöht.

 

Folgende Änderungsbeträge der Wahlhelferentschädigungssatzung würden sich dadurch ergeben:

 

 

Kommunal-

wahl

OB-Stichwahl

Landtags-/

Bezirkswahl

Sonst. Wahlen z.B. Bundestags-wahl

Bürger-/Volksent-scheide

Wahlvorsteher/in und Stellvertreter/in

 

80,-- €

 

60,-- €

 

75,-- €

 

60,-- €

 

60,-- €

Schriftführer/in und Stellvertreter/in

 

70,--€

 

50,-- €

 

65,-- €

 

50,-- €

 

50,-- €

Beisitzer/in

50,-- €

40,-- €

45,-- €

40,-- €

40,-- €

 

Für die Wahlhelferentschädigung bei der Kommunalwahl sowie bei den Landtags- und Bezirkswahlen und bisher 126 Wahlbezirken im Stadtgebiet Fürth (Urnen- und Briefwahl) sowie 8 Wahlvorstandsmitgliedern ergäbe sich ein Mehraufwand von 100,-- € pro Wahlbezirk, somit ca. 12.600,-- € für die gesamte Wahl. Bei der Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl, die Europawahl und den sonstigen Wahlen oder Abstimmungen läge der Mehraufwand bei ca. 7.560,-- € pro Wahl.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

20.160,00 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 0520.xxxx     

Budget-Nr.33000 33     

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf der Neufassung der Satzung der Stadt Fürth über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WHEntschS)