Der Stadtrat beschließt den Erlass der im Entwurf beigefügten
Satzung.
I.
Ausgangslage
Die
Stadt Nürnberg hat für die Kommunalwahl 2020 und die daraufhin folgenden Wahlen
die Wahlhelferentschädigung erhöht. Aufgrund dessen besteht die Gefahr, dass
Wahlhelfer zur Stadt Nürnberg „abwandern“, um dort an den Wahlen mit höherer Wahlhelferentschädigung
teilzunehmen. Diese würden dann bei der Stadt Fürth fehlen. Darüber hinaus sind
Wahlhelfer generell immer schwieriger zu gewinnen. Speziell Wahlvorsteher und
Schriftführer sowie deren Stellvertreter sind dabei besonders schwierig zu
akquirieren. Bei der anstehenden Kommunalwahl kommt hinzu, dass das Wahlamt im
Bürgeramt in Anbetracht der zunehmenden Bedeutung der Briefwahl beabsichtigt,
hierfür fünf neue Wahlbezirke zur Auszählung zu bilden, damit eine schnellere
Ergebnisfeststellung erfolgen kann. Insoweit besteht ein zusätzlicher Bedarf an
Wahlvorständen, die besetzt werden müssen. Nach alledem schlägt die Verwaltung
vor, die Wahlhelferentschädigung speziell für Wahlvorsteher, Schriftführer und
deren Stellvertreter zu erhöhen.
Nachfolgend
die Höhe der Wahlhelferentschädigung nach der Wahlhelferentschädigungsatzung
der Stadt Fürth vom 16.08.2017:
|
Kommunal- wahl |
OB-Stichwahl |
Landtags-/ Bezirkswahl |
Sonst. Wahlen z.B. Bundestags-wahl |
Bürger-/Volksent-scheide |
Wahlvorsteher/in, stv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in
und stv. Schriftführer/in, Beisitzer/in |
50,--
€ |
40,--
€ |
45,--
€ |
40,--
€ |
40,--
€ |
Vorschlag für das künftige Vorgehen:
Die
Wahlhelferentschädigung wird dahingehend geändert, dass bei der Kommunalwahl
und den Landtags- und Bezirkswahlen der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher und
seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter gegenüber der
Wahlhelferentschädigung von 2017 ein zusätzlicher Betrag von 30,-- € als
Aufwandsentschädigung bzw. Erfrischungsgeld für deren Mehraufwand bei den
Wahlen gewährt wird. Die Schriftführerin/der Schriftführer und deren
Stellvertreterin/deren Stellvertreter erhalten bei diesen Wahlen einen zusätzlichen
Betrag von 20,-- €. Die Wahlhelferentschädigung der Beisitzerinnen und
Beisitzer werden nicht erhöht. Bei der Bundestags- und der Europawahl bzw.
sonstigen Wahlen und Abstimmungen wird die Wahlhelferentschädigung der
Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers und der Stellvertreterin/des Stellvertreters
um 20,-- € und die der Schriftführerin/des Schriftführers und der
Stellvertreterin/des Stellvertreters um 10,-- € erhöht. Auch hier wird die
Wahlhelferentschädigung der Beisitzerin/des Beisitzers nicht erhöht.
Folgende
Änderungsbeträge der Wahlhelferentschädigungssatzung würden sich dadurch
ergeben:
|
Kommunal- wahl |
OB-Stichwahl |
Landtags-/ Bezirkswahl |
Sonst. Wahlen z.B.
Bundestags-wahl |
Bürger-/Volksent-scheide |
Wahlvorsteher/in und
Stellvertreter/in |
80,-- € |
60,-- € |
75,-- € |
60,-- € |
60,-- € |
Schriftführer/in und
Stellvertreter/in |
70,--€ |
50,-- € |
65,-- € |
50,-- € |
50,-- € |
Beisitzer/in |
50,-- € |
40,-- € |
45,-- € |
40,-- € |
40,-- € |
Für die
Wahlhelferentschädigung bei der Kommunalwahl sowie bei den Landtags- und
Bezirkswahlen und bisher 126 Wahlbezirken im Stadtgebiet Fürth (Urnen- und
Briefwahl) sowie 8 Wahlvorstandsmitgliedern ergäbe sich ein Mehraufwand von
100,-- € pro Wahlbezirk, somit ca. 12.600,-- € für die gesamte Wahl. Bei der
Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl, die Europawahl und den
sonstigen Wahlen oder Abstimmungen läge der Mehraufwand bei ca. 7.560,-- € pro
Wahl.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
20.160,00
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
0520.xxxx |
Budget-Nr.33000 33 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurf der
Neufassung der Satzung der Stadt Fürth über die Entschädigung für die
ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und
Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WHEntschS)