Betreff
KommunalBIT; Wirtschaftsplan 2020 mit mittelfristiger Finanzplanung/Kalkulationsgrundsätze
Vorlage
Rf. II/0220/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Wirtschaftsplan 2020 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan samt Stellenplan, sowie die mittelfristige Finanzplanung (bis 2023) sowie die Kalkulationsgrundsätze sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Der Planung 2020 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2019 (Plan-Zahlen) und 2018 (Ist-Zah­len), folgende Eckwerte zugrunde:

Die 6.916 Tsd. € sind in der KommunalBIT-Planung 2020 jene Umsatzerlöse, die auf die Stadt Fürth entfallen. Die darin enthaltenen Standard-Leistungen kosten die Stadt im Jahr 2020 vo­raussichtlich rd. 5.796 Tsd. €. Hinzukommen Kosten für Projekte (incl. Schulen) von geschätzt ca. 1.120 Tsd. €. Darin sind 440 Tsd. € für Schulen, die Verteilung der übrigen Projekte kann der Anlage 1 (dort S. 3) entnommen werden

Der Haushaltsansatz für 2020 in Höhe von 6.971 Tsd. € deckt die vorstehenden Werte in der KommunalBIT-Planung vollumfänglich ab.

Die von KommunalBIT mit 6.517 Tsd. € (im Vermögensplan) angesetzten Gesamt-Investitionen 2020 verteilen sich wie folgt:

·        Investitionen (KommunalBIT sowie Kunden):                                     4.608 Tsd. €

·        Schulen:                                                                                                            1.909 Tsd. €

Für die Gesamt-Investitionen von KommunalBIT (6.517 Tsd. €) stehen bilanzielle Abschreibun­gen von 4.670 Tsd. € zur Innenfinanzierung zur Verfügung. Die Abschreibungen sind hierfür je­doch nicht voll einsetzbar, da (aufgrund des Kapitaldienstes für die bisherigen Kredite) Tilgungen zu leisten sind. Diese Tilgungslasten sind mit 3.605 Tsd. € im Vermögensplan 2020 veranschlagt.

Basierend auf den geplanten Investitionen und Tilgungslasten ist – abzüglich der positiven Ef­fekte aus der Innenfinanzierung – im Jahr 2020 eine Kreditaufnahme von 5.300 Tsd. € durch KommunalBIT vorgesehen.

Der Stellenplan 2020 wächst um 4,30 VZÄ auf 80,60 VZÄ (13 BeamtInnen plus 67,60 Beschäf­tigte).

Verpflichtungsermächtigungen sind für das Jahr 2020 nicht vorgesehen.

Die mittelfristige KommunalBIT-Finanzplanung prognostiziert für die Stadt Fürth in 2021 eine 3,8 %ige Kostensteigerung (ohne Schulprojekte) gegenüber 2020. Für die Jahre 2022 und 2023 sind prozentuale Kostenzunahmen von 6,0 bzw. 5,0 % (wiederum jeweils gegenüber dem Vorjahr) angesetzt.

Möglichkeit von Weisungen der KommunalBIT-Träger an ihre Verwaltungsratsmitglieder

Für die Beschlüsse des KommunalBIT-Verwaltungsrats zum Wirtschaftsplan 2020 sowie zu den Kalkulationsgrundsätzen können die Träger gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Satz 1 und Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 der KommunalBIT-Unternehmenssatzung ihren Verwaltungsratsmitgliedern Wei­sungen erteilen.

Der Beschlussvorschlag ist jedoch als Kenntnisnahme ausgestaltet.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

6.916 Tsd. €

 

nein

x

ja

rd. 7,2 Mio.

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

x

ja

Hst. 0200.6760.0200

Budget-Nr. 10700

im

x

Vwhh

 

Vmhh

Ergänzung:

 


Anlage 1: Wirtschaftsplan 2020 mit mittelfristiger Finanzplanung

Anlage 2: Kalkulationsgrundsätze