Der Wirtschaftsplan 2020 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan samt Stellenplan, sowie die mittelfristige Finanzplanung (bis 2023) sowie die Kalkulationsgrundsätze sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Der Planung 2020 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2019 (Plan-Zahlen) und 2018 (Ist-Zahlen), folgende Eckwerte zugrunde:
Die 6.916 Tsd. € sind in der KommunalBIT-Planung 2020 jene Umsatzerlöse, die auf die Stadt Fürth entfallen. Die darin enthaltenen Standard-Leistungen kosten die Stadt im Jahr 2020 voraussichtlich rd. 5.796 Tsd. €. Hinzukommen Kosten für Projekte (incl. Schulen) von geschätzt ca. 1.120 Tsd. €. Darin sind 440 Tsd. € für Schulen, die Verteilung der übrigen Projekte kann der Anlage 1 (dort S. 3) entnommen werden
Der Haushaltsansatz für 2020 in Höhe von 6.971 Tsd. € deckt die vorstehenden Werte in der KommunalBIT-Planung vollumfänglich ab.
Die von KommunalBIT mit 6.517 Tsd. € (im Vermögensplan) angesetzten Gesamt-Investitionen 2020 verteilen sich wie folgt:
· Investitionen (KommunalBIT sowie Kunden): 4.608 Tsd. €
· Schulen: 1.909 Tsd. €
Für die Gesamt-Investitionen von KommunalBIT (6.517 Tsd. €) stehen bilanzielle Abschreibungen von 4.670 Tsd. € zur Innenfinanzierung zur Verfügung. Die Abschreibungen sind hierfür jedoch nicht voll einsetzbar, da (aufgrund des Kapitaldienstes für die bisherigen Kredite) Tilgungen zu leisten sind. Diese Tilgungslasten sind mit 3.605 Tsd. € im Vermögensplan 2020 veranschlagt.
Basierend auf den geplanten Investitionen und Tilgungslasten ist – abzüglich der positiven Effekte aus der Innenfinanzierung – im Jahr 2020 eine Kreditaufnahme von 5.300 Tsd. € durch KommunalBIT vorgesehen.
Der Stellenplan 2020 wächst um 4,30 VZÄ auf 80,60 VZÄ (13 BeamtInnen plus 67,60 Beschäftigte).
Verpflichtungsermächtigungen sind für das Jahr 2020 nicht vorgesehen.
Die mittelfristige KommunalBIT-Finanzplanung prognostiziert für die Stadt Fürth in 2021 eine 3,8 %ige Kostensteigerung (ohne Schulprojekte) gegenüber 2020. Für die Jahre 2022 und 2023 sind prozentuale Kostenzunahmen von 6,0 bzw. 5,0 % (wiederum jeweils gegenüber dem Vorjahr) angesetzt.
Möglichkeit von Weisungen der KommunalBIT-Träger an
ihre Verwaltungsratsmitglieder
Für die
Beschlüsse des KommunalBIT-Verwaltungsrats zum Wirtschaftsplan 2020 sowie zu
den Kalkulationsgrundsätzen können die Träger gem. § 6 Abs. 1
Satz 3 Nr. 3 Satz 1 und Nr. 4 i.V.m. Abs. 3
Satz 1 der KommunalBIT-Unternehmenssatzung ihren
Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen erteilen.
Der Beschlussvorschlag ist jedoch als Kenntnisnahme ausgestaltet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
6.916
Tsd. € |
|
nein |
x |
ja |
rd.
7,2 Mio. € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
nein |
x |
ja |
Hst.
0200.6760.0200 |
Budget-Nr. 10700 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
||||||||
Ergänzung: |
||||||||||||||||||
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2020 mit mittelfristiger Finanzplanung
Anlage 2: Kalkulationsgrundsätze