Betreff
Freiräume für junge Menschen in Fürth - Evaluierung der Probephase
Vorlage
Rf. III/0116/2019
Aktenzeichen
III/Mö
Art
Beschlussvorlage - R

Der Erfahrungsbericht der Verwaltung zu den Beschlüssen des Stadtrates vom 25.07.2018 (Freiräume für junge Menschen in Fürth – Maßnahmenpaket) wird zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage beschließt der Stadtrat – vorbehaltlich erforderlicher Genehmigungsverfahren – die dauerhafte Beibehaltung folgender Regelungen:

 

1.    Der Grillplatz an der Siebenbogenbrücke ist bis 21:30 Uhr zur Benutzung frei gegeben.

 

2.    Auf dem Grillplatz am Flussdreieck Schießanger darf bis 21:30 Uhr gegrillt werden, der Aufenthalt ist ohne zeitliche Beschränkung möglich. Der Grillplatz soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit zusätzlichen (mobilen und immobilen) Sitz- und Liegemöbeln in angemessenem Umfang ausgestattet werden.

 

3.    Der Grillplatz Hardhöhe ist bis 21:30 Uhr zur Benutzung freigegeben.

 

4.    Der Alkoholkonsum auf den Grillplätzen ist erlaubt (§ 4 Abs. 6 lit. j der Grünanlagensatzung).

 

5.    Folgende Spiel- bzw. Sportbereiche sind bis 21:30 Uhr zur Benutzung frei gegeben:

 

·      Mehrgenerationenspielplatz und sämtliche Bolzplätze im Bereich Schießanger

·      Bolzplatz und Fitnessanlage beim Grillplatz an der Siebenbogenbrücke

 

6.    Der Skatepark Schießanger ist bis 21:30 Uhr und ohne Altersbeschränkung zur Benutzung frei gegeben.

 

7.    Folgende Jugendspielbereiche sind bis 21:30 Uhr und ohne Altersbeschränkung, allerdings mit Vorrang für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren, zur Benutzung freigegeben:

 

·      Basketballanlage Stadtpark/Dr. Mack-Straße

·      Skateanlage Am Eschenausteg

·      Basketball- und Tischtennisanlage Gaußstraße

·      Skateanlage Geißäckerstraße

·      Basketball- und Skateanlage Herboldshofer Straße

·      Volleyball- und Basketballanlage Jakob-Wassermann-Straße

·      Basketballanlage Philipp-Reis-Straße

·      Basketball- und Tischtennisanlage Scherbsgraben

·      Basketballanlage Unterfarrnbacher Straße

 


In seiner Sitzung am 25.07.2018 beschloss der Stadtrat ein Maßnahmenpaket, um mehr Freiräume für junge Menschen zu schaffen. Die getroffenen Festlegungen wurden zum Großteil mit einer Probephase, die am 31.10.2019 endete, verbunden. Über die dauerhafte Beibehaltung sollte erst auf der Grundlage eines Berichts der Verwaltung über die Erfahrungen mit den geänderten Regelungen entschieden werden. Vor diesem Hintergrund wurden Stellungnahmen des Grünflächenamtes, des Kommunalen Ordnungsdienstes, des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz sowie der Polizeiinspektion Fürth eingeholt. Zusammenfassend kann wie folgt berichtet werden:

 

Grillplatz an der Siebenbogenbrücke

Im Verlauf des Jahres gingen kaum Beschwerden über nächtliche Störungen ein. Im Rahmen eines Anwohnergesprächs am 27.11.2019 wurden auch keine Einwände gegen eine Beibehaltung der Nutzung bis 21:30 Uhr vorgebracht. Allerdings wurde deutlich gemacht, dass die beiden neuen Grillplätze tagsüber keine Entlastung gebracht hätten. Lebhaften Betrieb einhergehend mit regelmäßigen Ordnungsstörungen (z. B. Sachbeschädigungen, laute Musik oder Vermüllung) konstatieren auch die Dienststellen. Insoweit wünschen sich die Anwohner eine weitere Attraktivitätssteigerung insbesondere des Grillplatzes am Flussdreieck Schießanger. Die mobilen Toilettenanlagen bleiben bestehen.

 

Grillplatz am Flussdreieck Schießanger

Der neue Grillplatz wurde gut angenommen – tagsüber meist von Familien, abends überwiegend von jungen Menschen. (Lärm-)Beschwerden gab es keine. Die Ordnungsstörungen hielten sich im Rahmen. Nachdem mit den aufgestellten drei mobilen Metallliegen kein Missbrauch betrieben wurde, wird die weitere Ausstattung mit (mobilen und immobilen) Sitz- und Liegemöbeln in angemessenem Umfang empfohlen. Dies würde mit dem o.g. Wunsch nach Attraktivitätssteigerung korrespondieren. Ein dauerhafter Grillplatzbetrieb bedarf der erneuten naturschutz- und wasserrechtlichen Zulassung, da diese bislang nur für den Probebetrieb mit Beschilderung und Abfallbehältern vorliegt. Der Naturschutzbeirat hat sich in seiner Sitzung am 09.12.2019 mit der Angelegenheit befasst und keine Einwände gegen einen weiteren Betrieb des Grillplatzes erhoben.

 

Grillplatz Hardhöhe

Der Grillplatz wurde bislang kaum angenommen. Das Müllaufkommen war sehr gering, auch gab es keine (Lärm-)Beschwerden. Gleichwohl wird die Beibehaltung empfohlen, da im Frühjahr 2020 in unmittelbarer Nachbarschaft ein Jugendspielbereich mit Pump-Track (Parcours für Fahrräder) entsteht. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Angebot zu einer vermehrten Nutzung des Grillplatzes führt. Ein Bedarf für mobile Toilettenanlagen wird derzeit nicht gesehen.

 

Alkoholkonsum auf den Grillplätzen

Die Freigabe des Alkoholkonsums auf den Grillplätzen hat – verglichen mit dem Jahr 2018, als noch ein absolutes Alkoholverbot galt – nicht zu spürbar mehr Schwierigkeiten geführt. In diesem Zusammenhang wird auf § 4 Abs. 5 der Grünanlagensatzung hingewiesen, der es Polizei und Ordnungsdienst ermöglicht, Personen in angetrunkenem oder betrunkenem Zustand des Platzes zu verweisen.

 

 

Spiel- und Sportbereiche

Die Lockerungen bezüglich Altersbeschränkungen und Öffnungszeiten haben zu keinen negativen Auswirkungen geführt, insbesondere gab es keine (Lärm-)Beschwerden.

 

Nach alledem wird die dauerhafte Beibehaltung der probeweise beschlossenen Maßnahmen empfohlen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: