Der Vortrag der Baureferentin
diente zur Kenntnis.
die Stadtverwaltung informiert
darüber, dass die beiden interessierten Anbieter von Elektrotretroller
Verleihsystemen (VOI und TIER) in Kalenderwoche fünf den Betrieb in Fürth
aufnehmen. Beim Betrieb sind von den Betreibern die in der Selbstverpflichtungserklärung
genannten Regelungen einzuhalten.
Hintergrund:
Im BWA am 18.09.2019
und am 11.12.2019 wurde das Gremium über den Stand der Einführung von
Elektrotretroller (E-Scooter) Verleihsystemen in Fürth in Kenntnis gesetzt. Die
beiden Betreiber TIER und VOI haben angekündigt den Betrieb in Fürth aufnehmen
wollen. Die in den damaligen Vorlagen aufgeführten Angaben zu der rechtlichen
Situation, der verkehrsplanerischen Einschätzung durch SpA/Vpl und dem weiteren
Vorgehen der Stadt Fürth sind unverändert. Beide Anbieter starten den Betrieb
in Kalenderwoche fünf. Bis dahin ist vorgesehen, dass die beigefügte
Selbstverpflichtungserklärung (VOI liegt eine analoge
Selbstverpflichtungserklärung vor) sowohl von beiden Anbietern als auch von
Seiten der Stadt Fürth (vertreten durch die Baureferentin) unterzeichnet ist.
Die Selbstverpflichtungserklärung ist verwaltungsintern ebenso abgestimmt, wie
mit den beiden Anbietern. Beim Betrieb sind von den Betreibern die in der
Selbstverpflichtungserklärung genannten Regelungen einzuhalten. Ebenso sind die
Regelungen des Memorandum of Understanding einzuhalten, das zwischen dem
deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und mehreren
Anbietern von Elektroroller Verleihsystemen (u.a. VOI und TIER) geschlossen
wurde.
Betrieb:
Das Grundkonzept des
Betriebs ist bei beiden Anbietern gleich. Die E-Scooter werden innerhalb des
Betriebsgebietes nach den Vorgaben der Selbstverpflichtungserklärung im
öffentlichen Raum abgestellt und können per App nach einer einmaligen
Registrierung gegen Gebühr ausgeliehen werden. Nach der Nutzung werden die
E-Scooter vom Nutzer innerhalb des Betriebsgebietes wieder abgestellt.
Außerhalb des Betriebsgebietes und in Abstellverbotszonen ist eine Rückgabe
nicht möglich. Stationen sind nicht vorhanden, lediglich definierte Ausbringungspunkte.
Die Ausbringungspunkte und die Anzahl der E-Scooter an den jeweiligen
Ausbringungspunkten wird sich an der Nachfrage orientieren und im Laufe des
Betriebs – insbesondere in den ersten Wochen - vermutlich gelegentlich
angepasst werden. Für den Start des Betriebs hat SpA/Vpl bewirkt, dass
innerhalb der Betriebsgebiete, sofern vom Platzbedarf her möglich, in
unmittelbarer Nähe zu den ÖPNV- Haltestellen mit der stärksten Nachfrage und
den erst kürzlich eingeführten Mobilpunkten Ausbringungspunkte durch die
Anbieter vorgesehen werden. Dadurch kann die Wahrscheinlichkeit einer
Integration in den ÖPNV im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebskonzeptes
zumindest etwas erhöht werden.
Im Detail
unterscheiden sich die beiden Anbieter im Betrieb etwas voneinander.
VOI
Das Betriebsgebiet von VOI zum
Starttermin ist nachfolgend dargestellt. Die Abstellverbotszonen wurden von
SpA/Vpl ergänzt und werden im Betrieb berücksichtigt.
Abbildung 1: Betriebsgebiet VOI
Innerhalb des dargestellten
Gebietes werden zu Beginn etwa 100 E-Scooter zum Verleih bereitgestellt. Ein
Ausleihvorgang kostet 1 € plus zusätzlich 15 Cent/Minute.
VOI wird zu Beginn noch keine
E-Scooter mit austauschbaren Akku anbieten, weshalb eine Einsammlung der
E-Scooter – i.d.R. mit Kleintransportern - erfolgt. Diese erfolgt tagsüber je
nach Akkuverbrauch und von 20:00 Uhr bis 03:00 Uhr. Im Zeitraum von 20:00 Uhr
bis 03:00 Uhr werden alle Roller eingesammelt, die unter 80 % Akku haben. Im
Zuge des Einsammelns und Ladens wird auch die tägliche Wartung durchgeführt.
Die Wartung und Aufladung erfolgt in Nürnberg gemeinsam mit den Rollern, die in
Nürnberg in Betrieb sind. Die Ausladung an den Ausbringungspunkten erfolgt
zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr.
TIER
Gegenüber VOI weist TIER drei maßgebliche Unterschiede aus:
1.
Größeres Betriebsgebiet zum
Start
2.
Mehr E-Scooter zum Start
3.
E-Scooter mit Wechselakku
Das Betriebsgebiet von TIER zum
Starttermin ist in den beiden nachfolgenden Abbildungen dargestellt. Die
Abstellverbotszonen sind noch in Abstimmung und es werden voraussichtlich noch
weitere hinzukommen.
Abbildung 2: Betriebsgebiet TIER – Teil
Südost
Abbildung 3: Betriebsgebiet TIER – Teil West
Innerhalb der dargestellten Gebiete werden zu Beginn etwa 150 E-Scooter zum Verleih bereitgestellt. Ein Ausleihvorgang kostet 1 € plus zusätzlich 15 Cent/Minute.
Die Logistik für den Betrieb erfolgt mit Lastenrädern. Der Wechsel der Akkus erfolgt ganztägig vor Ort, ebenso die tägliche Wartung. Notwendige Reparaturen werden in einer Werkstatt in Fürth durchgeführt. Zudem erfolgt eine Umverteilung der E-Scooter nach Nachfrage, orientiert an den Ausbringungspunkten.
Weiteres Vorgehen:
Es ist geplant ca. 2 Monate nach
Betriebsbeginn einen runden Tisch mit beiden Anbietern und der Stadtverwaltung
durchzuführen, bei dem die Ansichten zu den bis dahin gesammelten Erfahrungen
ausgetauscht werden sollen. Aufbauend auf den Erfahrungen können Anpassungen
beim Betriebsgebiet, Anzahl der E-Scooter, Abstellverbotszonen und
Ausbringungspunkte besprochen werden. Zudem kann die mittelfristige Planung zur
besseren Integration in das Gesamtverkehrssystem und verbesserten Ordnung beim
Abstellen besprochen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Selbstverplichtungserklärung_TIER.pdf
Memorandum of Understanding