Betreff
Modernisierung und Optimierung der Verkehrssteuerung
Vorlage
SpA/0795/2020
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Baustufenplanes – Stand Januar 2020 – alles Not-wendige in die Wege zu leiten, um die Modernisierung der Verkehrssteuerung in der Stadt Fürth umzusetzen.

 

Über die Umsetzung und Fortschreibung des Austauschprogramms für Lichtsignalanlagen wird jährlich berichtet.


In Fürth existieren derzeit 116 Lichtsignalanlagen.

 

Das Durchschnittsalter über alle bestehenden Lichtsignalanlagen liegt bei fast. 20 Jahren, der Anteil der festzeitgesteuerten Anlagen liegt noch bei 55%.

 

Aufgrund der Überalterung besteht dringender Modernisierungsbedarf, um die sichere Verfüg-barkeit der Verkehrssteuerung sowie damit auch die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und auch um Kosten zu sparen.

 

Im vergangenen Jahr 2019 sind bereits 3 überalterte Lichtsignalanlagen komplett und irreparabel ausgefallen. Diese 3 Anlagen mussten durch ein Ersatzsteuergerät des Anlagenherstellers in freihändiger Vergabe kurzfristig wieder in Betrieb gesetzt werden, was zwar Kosten von mehr als € 15.000,- je Kreuzung (insgesamt fast € 50.000,-) verursacht, aber gleichzeitig auch keine weiteren Optimierungen ermöglicht hat (z. B. nach wie vor lediglich Festzeitsteuerung).

 

Dies hatte im Falle der Kreuzung „Würzburger / Kapellenstraße" trotz sofortiger Absperrmaßnahmen des Straßenverkehrsamtes, die zu einer reduzierten Spuranzahl und somit übersichtlicherer Abwicklung nach Vorfahrtregelung und Sicht führten, mehrere Verkehrsunfälle zur Folge.

 

Nunmehr wird die beispielhaft genannte Anlage in 2020 zusammen mit 6 weiteren auf der
Strecke Kapellenstraße komplett erneuert und mit verkehrsabhängiger Steuerung und Busbevorrechtigung ausgestattet.

 

In der Stadt Fürth sind darüber hinaus noch ca. 30 Steuergeräte der vom Hersteller abgekündigten sog. „M-Familie" (Baujahr 1989 bis etwa 1999) in Betrieb (keine Ersatzteilvorhaltung und keine Änderungen der Anlage mehr möglich außer geringfügigen Programmanpassungen) und noch weitere 30 Anlagen, die mit der herkömmlichen sog. Glühfadentechnik und 230V Lampen-spannung arbeiten. Die Versorgung mit den hierzu erforderlichen speziellen Glühlampen ist seit Sommer 2019 ebenfalls abgekündigt und die Versorgung nur noch für ca. 2 Jahre, bei entspre-chendem Aufbau einer Bevorratung im TfA/Bh noch maximal 3 Jahre gesichert. Insofern be-steht auch hier dringender Handlungsbedarf.

 

Das Baureferat hat nunmehr für die Jahre 2020 – 2023 ein Programm für den Austausch von Lichtsignalanlagen aufgestellt.

 

Ziel ist es, möglichst an zusammenhängenden Streckenzügen mit aufeinanderfolgenden Knotenpunkten die Erneuerung der Anlagen durch neue Lichtsignaltechnik mit verkehrsabhängigen Steuerungen einschließlich einer Bus- und Feuerwehrbevorrechtigung durchzuführen. Außerdem sollen in diesem Zuge die festgestellten Defizite an den Verkehrsanlagen behoben und diese z.B. auch mit verbesserten Radverkehrsanlagen, sowie barrierefreien Querungsstellen für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer versehen werden.

 

Außerdem müssen in das Austauschprogramm ebenfalls Standorte mit den ältesten und nicht mehr durch Ersatzteilhaltung abgedeckten Lichtsignalanlagen aufgenommen werden, auch dann, wenn verkehrlich gesehen dort nicht unbedingt der gleiche dringende Handlungsbedarf besteht.

 

Geplant ist es, ca. 12 – 15 Lichtsignalanlagen pro Jahr in zwei bis drei zusammenhängenden Teilbereichen auszutauschen.

 

Der Umfang einer solchen Baustufe wird auch erhebliche Synergieeffekte haben

                hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Angeboten/Vergaben und dem Ausloten von Fördermöglichkeiten z.B. aus der Kommunalrichtlinie    

                hinsichtlich des technischen Standards und der Reduzierung der Anzahl Beteiligter und Ausführender

                hinsichtlich der Dauer der Baumaßnahmen und der damit verbundenen Beeinträchtigungen im öffentlichen Verkehrsraum und in der öffentlichen Wahrnehmung

 

In der anhängenden Tabelle sind die Baustufen 2020 – 2023 dargestellt, zusätzlich sind die voraussichtlich zu bearbeitenden Einzelmaßnahmen aufgeführt. Der Baustufenplan soll jährlich fortgeschrieben werden. Die Umsetzung hängt stark vor der Verfügbarkeit vom Personal, Firmen und Haushaltsmitteln ab. Die Mittelanforderungen werden nach erfolgter Kostenschätzung in den Haushalt eingebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Noch nicht bekannt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersichtsplan

Aufstellung der LSA-Maßnahmen für die nächsten 4 Jahre