Betreff
Geschäftsordnung des Fürther Stadtrates
Vorlage
BMPA/0671/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Geschäftsordnungskommission und der Ältestenrat empfehlen dem Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung am 07.05.2020 die Geschäftsordnung des Fürther Stadtrats unter Beachtung der Änderungen in der beiliegenden Synopse zu beschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Festlegungen im Ältestenrat/ in der Geschäftsordnungskommission vom 22.04.2020 die Vorbereitungen für die konstituierende Stadtratssitzung am 07.05.2020 zu treffen.


Die Gremien bereiten die Beschlussfassung der Geschäftsordnung für die konst. Sitzung am 07.05.2020 vor. Die vorgesehenen Änderungen werden über beiliegende Synopse dargestellt.

 

Hinsichtlich der beigefügten Synopse zur Geschäftsordnung ist anzumerken, dass aufgrund der aktuell noch nicht entschiedenen Situation bezüglich eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters/einer ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin, die Änderungsvorschläge so formuliert wurden, dass deren/dessen Wahl möglich wäre.

 

Dabei handelt es sich jedoch lediglich um Formulierungsvorschläge, eine Entscheidung über das Amt eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters/einer ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin müsste im Ferienausschuss am 29.04.2020 fallen, da die entsprechende Hauptsatzung am 06.05.2020 im Amtsblatt der Stadt Fürth (Stadt Zeitung) amtlich bekannt gemacht werden müsste.

 

Bei entgegenstehender Festlegung (= Verzicht auf den/die ehrenamtliche/n 3. Bürgermeister/in) durch den Ältestenrat/die Geschäftsordnungskommission werden die Änderungen der Geschäftsordnung bis zur konstituierenden Stadtratssitzung am 07.05.2020 entsprechend angepasst.

 

Im Falle der Entscheidung für zwei weitere Bürgermeister/innen würden in der konstituierenden Stadtratssitzung am 07.05.2020 nacheinander zunächst der berufsmäßige 2. Bürgermeister/die berufsmäßige 2. Bürgermeisterin und anschließend der ehrenamtliche 3. Bürgermeister/die ehrenamtliche 3. Bürgermeisterin, in getrennten Wahlvorgängen gewählt und anschließend vereidigt werden.

 

Diesbezüglich wird – von Seiten der Verwaltung - auf die folgende den Ältestenrat betreffende vorgeschlagene und in die Synopse eingearbeitete Änderung der Geschäftsordnung hingewiesen:

 

Der Ältestenrat besteht aktuell gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 GeschO aus 11 Mitgliedern. Festgeschriebene Mitglieder sind der Oberbürgermeister, der Bürgermeister und die 3 Fraktionsvorsitzenden. Die verbliebenen 6 Sitze werden dem Stärkeverhältnis entsprechend per Hare/Niemeyer Verfahren verteilt. Aktuelle Besetzung:

 

SPD:                                                                     3 Sitze

CSU:                                                                     2 Sitze

Bündnis 90/ Die Grünen:                             1 Sitz

 

In der Stadtratsperiode 2020-2026 entfallen wieder 3 Sitze auf die Fraktionsvorsitzenden.

Falls es eine/n 3. Bürgermeister/in geben wird, sollte diese/r ebenfalls einen Platz im Ältestenrat erhalten. Damit weiterhin 6 Sitze zur Verteilung zur Verfügung stehen wird empfohlen, die Mitgliederzahl auf 12 zu erhöhen.

 

Diese Regelung vorausgesetzt, würde sich die Sitzverteilung, der weiteren 6 Sitze in der kommenden Periode (2020-2026) wie folgt darstellen:

 

SPD:                                                                     3 Sitze

Bündnis 90/ Die Grünen:                            1 Sitze

CSU:                                                                     1 Sitz

- Losentscheid -                                               1 Sitz

 

Ferner liegen der Beschlussvorlage Stellungnahmen des Referats II und des Rechtsamtes bei.

 

Die Stellungnahme des Referats II beinhaltet Personalangelegenheiten, insbesondere die Thematik Stellenbewertungen. Infolge des Ausfalls des letzten Personal- und Organisationsausschusses konnte Referat II die Thematik noch nicht im Detail erläutern. Es erfolgt eine Thematisierung im Ferienausschuss am 29.04.2020.

 

Die Stellungnahme des Rechtsamtes ist eine mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmte

Überarbeitung des § 3 erweitert um einen neuen Absatz 3.

 

Wie bereits im Rahmen der Geschäftsordnungskommission ausführlich erläutert sind auch

Änderungen hinsichtlich der Herbeiführung von Losentscheiden eingearbeitet. Hier besteht

eine Regelungslücke in der aktuellen Fassung der Geschäftsordnung des Fürther Stadtrates.

 

Ferner werden die Bezeichnungen verschiedener Ausschüsse im § 11 überarbeitet.

 

Die Behandlung der Empfehlungen der Bürgerversammlungen können zukünftig in den entsprechenden Ausschüssen weiterverfolgt werden.

 

 

Die Ferienzeit wird ab 2021 wieder auf die bayerischen Sommerferien gelegt.

 

Die Ferienzeit ist für das Kalenderjahr 2020 mit Ablauf des 30.04.2020 bereits weitgehend in Anspruch genommen worden. Die Sommerferien 2020 können somit nicht mehr als Ferienzeit

ausgewiesen werden. Eine Einberufung eines Ferienausschusses ist somit nicht möglich.

 

 

Die Zuständigkeit des Ältestenrates wird um die Verleihung des Zukunftspreises erweitert.

 

Die Zusammensetzung der Gleichstellungskommission und des Baubeirats wird angepasst.

 

Die beratenden Mitglieder im Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten werden von 11 auf 13 erhöht (dies entspricht den tatsächlichen beratenden Mitgliedern).

 

Ferner erfolgt im § 19 Abs. 5 eine Verweisung auf die Antikorruptionsrichtlinie.

 

Die Formulierungen für Form und Frist der Einladungen wurde in enger Abstimmung mit dem Rechtsamt grundlegend überarbeitet und auch den aktuellen Anforderungen der Rechts-

sprechung folgend angepasst.

 

Bei den Änderungen zu § 41 und § 43 handelt sich um redaktionelle Änderungen.

 

Die Geschäftsordnung wird in der konstituierenden Stadtratssitzung beschlossen und tritt

sofort in Kraft (§ 51).

 

Grundsätzlich möchten wir noch darauf hinweisen, dass bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Fürther Stadtrates auch auf die Mustergeschäftsordnung des

Bayerischen Gemeindetags für größere Städte zurückgegriffen wurde.

 

Darüber hinaus ist bei der Aktualisierung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung ersichtlich geworden, dass beide Dokumente an diversen Stellen noch nicht gendergerecht formuliert sind. In Anbetracht der aktuellen Arbeitsbelastung konnten die hier erforderlichen Änderungen noch nicht in die aktuellen Synopsen aufgenommen werden. Es ist jedoch angedacht, bei zukünftigen Änderungen eine entsprechende Überprüfung sowie Überarbeitung vorzunehmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse

Stellungnahme RA Änderung § 3 GeschO

Stellungnahme vom Rf II vom 16.04.2020