Der Ferienausschuss beschließt, auf einstimmige Empfehlung der Geschäftsordnungskommission und des Ältestenrats, die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom 29. April 2020 zu erlassen.
Sie tritt am 06.05.2020 mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Fürth in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. November 2015 außer Kraft.
Die Geschäftsordnungskommission und der Ältestenrat haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am 22.04.2020 einstimmig für die Einführung eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitungen für den Ferienausschuss am 29.04.2020 zu treffen.
Die endgültige Entscheidung über das Amt eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters/einer ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin und die damit verbundene notwendige Aktualisierung der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) muss in der Sitzung des Ferienausschusses am 29.04.2020 fallen, damit diese rechtzeitig am 06.05.2020 im Amtsblatt der Stadt Fürth (Stadt Zeitung) amtlich bekannt gemacht werden kann und in Folge dessen eine Wahl in der konstituierenden Stadtratssitzung am 07.05.2020 möglich ist.
In der konstituierenden Stadtratssitzung am 07.05.2020 wird dann nacheinander zunächst der berufsmäßige 2. Bürgermeister/die berufsmäßige 2. Bürgermeisterin und anschließend der ehrenamtliche 3. Bürgermeister/die ehrenamtliche 3. Bürgermeisterin, in getrennten Wahlvorgängen gewählt und anschließend –soweit notwendig- vereidigt werden.
Außerdem werden in der Hauptsatzung im § 2 die Aufgaben von 2 Ausschüssen hinsichtlich Ihres Zuständigkeitsbereiches erweitert (POAu und ASBS).
In § 3 Abs. 2 und Abs. 9 werden die aktuell gültigen Werte
hinterlegt. Diese Änderung entspricht
der regulären Anpassung, entsprechend der Veränderung aller Grundgehälter der
Besoldungsgruppen A und B, in den vergangenen Jahren.
§ 5 Abs. 3 legt fest, dass der 3. Bürgermeister/ die 3. Bürgermeisterin Ehrenbeam-ter/Ehrenbeamtin ist.
Ferner werden
geändert:
- „Zusammensetzung
des Stadtrates“ (§ 1) Aufnahme ehrenamtlicher 3. Bürgermeister
- „Weitere
Bürgermeister“ (§ 5 Abs. 1) Aktualisierung der Vertretungsregelung des
Oberbürgermeisters
- „Referate“
(§ 6 Abs. 2 Satz 1) Redaktionelle Änderung
- „Inkrafttreten“
(§ 8 Satz 1) Redaktionelle Änderung
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Synopse Hauptsatzung
- Text neue Hauptsatzung