Betreff
Erlass und Änderung der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)
Vorlage
BMPA/0679/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ferienausschuss beschließt, auf einstimmige Empfehlung der Geschäftsordnungskommission und des Ältestenrats, die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) vom 29. April 2020 zu erlassen.

 

Sie tritt am 06.05.2020 mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Fürth in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. November 2015 außer Kraft.


Die Geschäftsordnungskommission und der Ältestenrat haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am 22.04.2020 einstimmig für die Einführung eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitungen für den Ferienausschuss am 29.04.2020 zu treffen.

 

Die endgültige Entscheidung über das Amt eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters/einer ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin und die damit verbundene notwendige Aktualisierung der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) muss in der Sitzung des Ferienausschusses am 29.04.2020 fallen, damit diese rechtzeitig am 06.05.2020 im Amtsblatt der Stadt Fürth (Stadt Zeitung) amtlich bekannt gemacht werden kann und in Folge dessen eine Wahl in der konstituierenden Stadtratssitzung am 07.05.2020 möglich ist.

 

In der konstituierenden Stadtratssitzung am 07.05.2020 wird dann nacheinander zunächst der berufsmäßige 2. Bürgermeister/die berufsmäßige 2. Bürgermeisterin und anschließend der ehrenamtliche 3. Bürgermeister/die ehrenamtliche 3. Bürgermeisterin, in getrennten Wahlvorgängen gewählt und anschließend –soweit notwendig- vereidigt werden.

 

Außerdem werden in der Hauptsatzung im § 2 die Aufgaben von 2 Ausschüssen hinsichtlich Ihres Zuständigkeitsbereiches erweitert (POAu und ASBS).

 

In § 3 Abs. 2 und Abs. 9 werden die aktuell gültigen Werte hinterlegt. Diese Änderung entspricht der regulären Anpassung, entsprechend der Veränderung aller Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B, in den vergangenen Jahren.

 

§ 5 Abs. 3 legt fest, dass der 3. Bürgermeister/ die 3. Bürgermeisterin Ehrenbeam-ter/Ehrenbeamtin ist.

 

Ferner werden geändert:

 

  • „Zusammensetzung des Stadtrates“ (§ 1) Aufnahme ehrenamtlicher 3. Bürgermeister

 

  • „Weitere Bürgermeister“ (§ 5 Abs. 1) Aktualisierung der Vertretungsregelung des Oberbürgermeisters

 

  • „Referate“ (§ 6 Abs. 2 Satz 1) Redaktionelle Änderung

 

  • „Inkrafttreten“ (§ 8 Satz 1) Redaktionelle Änderung

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Synopse Hauptsatzung

- Text neue Hauptsatzung