Der Ausschuss nimmt vom Vortrag der Verwaltung Kenntnis.
Ein Aktivspielplatz, Abenteuerspielplatz,
Erlebnisspielraum, Bauspielplatz (u.ä.) ist ein Spielplatz, der Kindern und
Heranwachsenden selbstgestaltbare Erlebnisspielräume bietet. Die Vielfalt an
Erfahrungsbereichen und Gestaltungsmöglichkeiten stellt einen zentralen Aspekt
dieser pädagogisch betreuten Spielplätze dar. So verfügen diese Einrichtungen
der offenen Jugendarbeit typischerweise über Hüttenbaubereiche, Feuerstellen,
abwechslungsreiche Geländemodellierungen und außergewöhnliche selbstgebaute
Spielgeräte.
In Abgrenzung davon nimmt die Jugendfarm mit der Haltung und Pflege von Tieren - insbesondere von
Pferden und Tieren aus dem landwirtschaftlichen Bereich wie Schafen, Ziegen,
Kaninchen und Meerschweinchen - eine besondere Stellung ein. Die Idee stammt
ursprünglich aus Skandinavien, in Deutschland verbreiten sie sich seit 1980. In
Jugendfarmen kommen Kinder und Jugendliche mitunter täglich auf die Einrichtung
und kümmern sich regelmäßig um die Tiere. Dabei lernen sie Verantwortung zu
übernehmen und ihr Umweltbewusstsein wird geschult. Über die Beziehungen zu
Tieren erleben sie Nähe und Geborgenheit und lernen Kontakt- und
Sozialverhalten. Jugendfarmen werden häufiger mit einem Aktivspielplatz
/Bauspiel-platz kombiniert und vereinen damit Tierhaltung mit Spielelementen wie
Feuer, Erde, Wasser und Luft. Bekannte Jugendfarmen finden sich in Stuttgart,
Möhringen, Ludwigsburg, Möglingen, aber auch in Erlangen besteht seit Jahren
eine Jugendfarm.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien befürwortet jede Initiative zur Einrichtung eines Aktivspielplatzes auf dem Fürther Stadtgebiet. Mit dem Betrieb von Jugendfarmen und der damit verbundenen Tierhaltung sind allerdings erhebliche Verpflichtungen einzugehen, die u.E. angesichts knapper Ressourcen nur mit Hilfe (dauerhaft leistender) externer Sponsoren und Förderer eingegangen werden können.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sagt zu, im Rahmen der Prüfung geeigneter Immobilien auch weiterhin Grundstücke danach zu prüfen, ob darauf grundsätzlich ein Aktivspielplatz und/oder eine Jugendfarm eingerichtet werden kann. Wir werden bei der Stand-ortprüfung auch berücksichtigen, dass angesichts sich verändernder Rahmenbedingungen u.a. durch die Ganztagsbetreuung an Schulen nicht nur eine Nähe zum öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten ist, sondern dabei auch die Zusammenarbeit mit Schulen/Schul-standorten einbezogen wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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