Betreff
Neugestaltung Hallstraße zwischen Moststraße und Stadttheater
Vorlage
SpA/0798/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

1.       Der Bau- und Werkausschuss tritt den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen des Instruktionsverfahrens bei.

2.       Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Entwurfsplanung vom 16.01.2020.

 


Zwischen dem als Fußgängerzone neugestalteten südlichen Abschnitt der Hallstraße (Bereich Neue Mitte) und der bereits beschlossenen Planung für den Bereich um das Amtsgericht, das Stadttheater, Hallplatz und die Kirche „Zu Unserer Lieben Frau“ soll auch der verbleibende Teilbereich der Hallstraße von der Moststraße bis zum Amtsgericht neugestaltet werden.

 

Wesentliches Planungsziel ist ein optisch durchgängiges Erscheinungsbild der gesamten Hallstraße. Die gestalterischen Elemente und Materialien des Abschnitts Neue Mitte sollen aufgenommen und fortgesetzt werden. Verkehrlich gliedert sich der Abschnitt in zwei verschiedene Bereiche.

 

Teilabschnitt Hallstraße zwischen Alexanderstraße und Bäumenstraße im Bereich Flairgalerie:

Im Bereich der künftigen Flairgalerie und des Amtsgerichts wird die Hallstraße als Fußgängerzone ausgewiesen, die für den Radverkehr freigegeben ist. Die neugestaltete Fläche soll mit der Verwendung von gehfreundlichem geschnittenem Natursteinpflaster in Reihen und einer seitlich versetzten Rinne die wesentlichen Elemente und die Materialität der bestehenden Fußgängerzone aufnehmen und gestalterisch fortsetzen. Der bisherige Straßencharakter wird in diesem Abschnitt aufgelöst und es wird eine ruhige Fläche geschaffen, die dem denkmalgeschützten Gebäude des Amtsgerichtes und dem Neubau des Einkaufscentrums ein entsprechendes Vorfeld gibt.

In der Hallstraße können vor den geplanten Cafés und gastronomischen Betrieben der Flairgalerie Außenbestuhlungsflächen angeordnet werden und zur Schaffung von Aufenthaltsqualität beitragen. Für diese Möblierung ist, abhängig von den erforderlichen Rettungswegen, ein Bereich von ca. 2,50 m bis maximal 3,00 m Tiefe vorgesehen.

Die Pflanzung von drei Bäumen soll wichtige Grünakzente schaffen. Zur Umsetzung der Baumstandorte sind entsprechend dem Instruktionsergebnis teilweise Schutzmaßnahmen bzw. Leitungsverlegungen erforderlich. Nachdem Kübelbäume keine gleichwertige Alternative zur Pflanzung „echter“ Bäume darstellen, sind die entstehenden Mehrkosten h.E. gerechtfertigt.

Wie in der Neuen Mitte sollen im Bereich der Bäume Sitzbänke und Fahrradständer angeordnet werden.

 

Um spätere Bautätigkeiten zu vermeiden, soll im Rahmen dieser Maßnahme auch der Abschnitt der Alexanderstraße im Bereich der Flairgalerie, der bereits als Fußgängerzone (für Fahrräder frei) ausgewiesen ist, ausgebaut werden. Langfristig soll die Neugestaltung hier bis zur Fußgängerzone in der Schwabacher Straße weitergeführt werden.

 

Teilabschnitt Hallstraße zwischen Moststraße und Alexanderstraße:

Der mittlere Abschnitt der Hallstraße muss aus erschließungstechnischen Gründen im Einrichtungsverkehr befahrbar bleiben. Über die Moststraße wird u. a. die Zufahrt zur Tiefgarage und im weiteren Verlauf die Anlieferung der Geschäfte sowie die Zufahrt zu den Stellplätzen in der Alexanderstraße sichergestellt. Nach Prüfung durch das Straßenverkehrsamt kann die gesamte Erschließungsschleife als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ (max. Tempo 20 km/h) ausgewiesen werden.

Für Fahrradfahrer ist die Befahrbarkeit der Hallstraße wie bisher auch in Gegenrichtung zulässig und dementsprechend eine Fahrbahnbreite von 4,75 m geplant. Weiterführend soll die Möglichkeit geprüft werden, auch die Moststraße für Fahrradfahrer im Gegenverkehr bis zur Gustav-Schickedanz-Straße zu öffnen.

Die Fahrbahn der Hallstraße wird durch aufgekantete Bordsteine (ca. 3cm) klar definiert und ist damit gemäß den Forderungen der Vertreter blinde und sehbehinderte Menschen taktil erlebbar.

Aufgrund einer Anregung im Instruktionsverfahren soll diese Bordsteinkante zur sichereren Befahrbarkeit für Radfahrer rechtwinklig zur Fahrtrichtung ausgeführt werden. Der Entwurf wurde dementsprechend geändert.

 

Das Pflastermaterial soll in Farbe und Format der Fußgängerzone weitergeführt werden und so eine optische Verbindung der verschiedenen Abschnitte der Hallstraße schaffen.

 

Entlang dieses Straßenabschnitts sind drei weitere Baumstandorte sowie drei bis vier Stellplätze und die Anordnung von Fahrradbügeln geplant. Auch im Bereich der hier vorgesehenen Bäume befinden sich Leitungen, insbesondere eine Wasserleitung, die zur Realisierung dieser wichtigen Baumstandorte verlegt werden muss. Weitere Schutzmaßnahmen müssen im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft und festgelegt werden.

 

Das Instruktionsverfahren für den Entwurf zur Neugestaltung der Hallstraße wurde durchgeführt und die Ergebnisse in die Planung eingearbeitet.

 

Eine ausführliche Wiedergabe der Anregungen und Bedenken aus der Instruktion und ihre Abwägung sind im Abwägungsprotokoll in der Anlage beigefügt.

 

Laut Kostenschätzung von TfA betragen die Baukosten ca. 1.534.000,00 € brutto. Die Kosten für die Verlegung der Wasserleitung und die Kosten für die Beleuchtung sind enthalten.

 

Nach dem Beschluss des Entwurfs wird die Planung dem Tiefbauamt zur Ausführungsplanung übergeben.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


20200116_Neugestaltung Hallstraße zwischen Moststraße und Stadttheater

Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem Instruktionsverfahren