Der Bauausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Ergänzung der Geschäftsordnung für den Baukunstbeirat gem. Vorlage der Verwaltung.
Ziff. 2.4 der Geschäftsordnung wird um folgenden Satz 2 ergänzt: “Die Fahrtkosten werden auf Antrag erstattet“.
Gem. Ziff. 2.4 der Geschäftsordnung für den Baukunstbeirat (BKB) der Stadt Fürth ist die Tätigkeit im Baukunstbeirat ehrenamtlich.
Nunmehr liegt ein Antrag vor, zumindest die Fahrtkosten zu den Sitzungen zu erstatten.
Ein Städtevergleich, den die Stadt Erlangen kürzlich durchgeführt hat, zeigt, dass die abgefragten Städte Erlangen, Nürnberg, Würzburg, Ingolstadt sowie Regensburg sämtlich die Fahrtkosten zu den Sitzungen erstatten. Das Baureferat möchte sich dieser Regelung anschließen und schlägt vor, den Mitgliedern des Baukunstbeirates ab dem Sitzungsjahr 2020 für die ehrenamtliche Teilnahme an den Sitzungen eine Fahrtkostenerstattung nach Maßgabe des Bayer. Reisekostengesetzes bewilligen.
Bei 8 Sitzungen im Jahr und 10 Mitgliedern ist mit einem Aufwand in Höhe von max 1.000 € zu rechnen. Das Budget des Baureferats ist um diesen Betrag zu erhöhen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
1.000
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 6000 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Geschäftsordnung BKB