Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2020 - Betreute Taubenhäuser zur Kontrolle der Taubenpopulation
Vorlage
OA/0394/2020
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2020, in der Stadt Fürth betreute Taubenhäuser zu errichten, wird abgelehnt.


Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 31.01.2020 beantragt, in der Stadt Fürth betreute Taubenhäuser zu errichten, um die Population wildlebender Tauben im Stadtgebiet tierschutzgerecht zu dezimieren und Schäden durch Taubenkot zu verringern.

 

Die Verwaltung hat sich in den zurückliegenden Jahren mehrfach intensiv mit dem Thema Taubenhäuser befasst. Auf Grund der vorliegenden Informationen wird empfohlen, den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zu befürworten.

 

Die Einrichtung von Taubenhäusern bzw. betreuten Taubenschlägen wird seit Jahren immer wieder propagiert. Gleichwohl bestehen trotz verschiedener Erfolgsberichte erhebliche Zweifel daran, dass eine solche Maßnahme auf lange Sicht tatsächlich geeignet ist, die zunehmende Taubenpopulation in den Griff zu bekommen, zumindest aber einer stetigen Vergrößerung entgegenzuwirken. Wenn überhaupt, erscheint dies, auch nach der Einschätzung der Amtstierärzte der Stadt Fürth, nur im Rahmen eines umfangreichen und großflächig angelegten Konzepts vorstellbar.

 

Es ist bekannt, dass Taubenhäuser, in denen gefüttert wird und in denen die Eier ausgetauscht werden, aus verschiedenen Gründen letztlich zu einer Erhöhung der Populationsdichte führen. Der Hauptgrund dabei ist, dass durch die Erhöhung der der Population zur Verfügung stehenden Gesamtfuttermenge durch gezieltes Füttern in Schlägen auch Tauben, die in anderen Schlägen standorttreu nisten, angelockt werden. Gleichzeitig führt dies zu einer Abnahme der Tiergesundheit, weil die Tauben nach ca. 19 Tagen die erfolglos bebrüteten Eier verlassen und unverzüglich nachlegen, was zu Erschöpfung und Tod der Täubinnen führen kann.

 

Nach den vorliegenden Informationen ist die Taubenschlag-Methode trotz langjähriger Anwendung in zahlreichen Städten bisher den Nachweis schuldig geblieben, dass sie nachhaltig zur Problemlösung beitragen kann. Ein Erfolg der Methode erscheint auch trotz der in Einzelfällen durchaus einleuchtenden und zunächst überzeugend wirkenden Argumentation fachlich aber nahezu ausgeschlossen.

 

Stadttauben sind Wildtiere, die sich an den Lebensraum Stadt angepasst haben. Sie füttern ihre Jungen in der ersten Lebenswoche mit Kropfmilch. Aufgrund des begrenzten Kropfmilchvorrats werden pro Gelege nahezu immer zwei Eier gelegt. Stadttauben brüten drei bis vier Mal pro Jahr, bei guter Nahrungsversorgung aber bis zu sechs Mal, auch im Winter. Normalerweise brüten Tauben in der Stadt und suchen sich ihr Futter im Umland. In Großstädten sind Stadttauben allerdings überwiegend vom Futterangebot in der Stadt selbst abhängig. Sie kommen fast nur in den Stadtzentren vor, wo sie geeignete Gebäude als „Kunstfelsen“ annehmen. Ein großer Brutbestand in den Großstädten ist daher der Normalfall.

 

Bestandsregulierende Faktoren sind das Nahrungsangebot und das Angebot an geeigneten Nistplätzen. Von Fachleuten angestellte Berechnungen gehen davon aus, dass erst dann, wenn jedes Jahr 10 bis 30 % der Gesamtpopulation in Taubenhäusern angesiedelt wird, Bestandsrückgänge möglich sind. Empirische Untersuchungen zu dieser Fragestellung sind aber nicht bekannt. Die parallele Reduzierung anderer Nistplätze oder des Futterangebotes kann den Bestand reduzieren. Diese Maßnahmen wirken jedoch auch unabhängig vom Betrieb der Taubenhäuser.

 

Das Hauptproblem bei der Taubenschlag-Methode liegt dabei nicht so sehr in den Taubenschlägen selbst – diese sind gut gemeint, aber ohne große Wirkung – sondern in der damit zusammenhängenden zusätzlichen Fütterung. Die von Fachleuten vertreten Ansicht, dass eine Reduktion der überhöhten Taubenbestände nur durch eine Reduktion der Futtermenge erreichbar ist, wird seitens der Verwaltung geteilt. Gefüttert wird (vermeintlich), um Tauben zu retten. Dass damit die überhöhten, anfälligen Bestände erst produziert werden, muss konstatiert werden. Akzeptiert man nun als Teil des „Taubenmanagements“ weitere Fütterungen, werden sich zudem viele fragen, worin denn eigentlich der Unterschied zwischen dem „öffentlichen“ und „privaten“ Füttern genau bestehen soll. Mit zusätzlichen Fütterungen ist die Basis für eine wirksame Lösung des Problems auf Dauer verbaut.

 

Die wirksamsten Methoden einer Vergrößerung der Population entgegen zu wirken, sind aus Sicht der Verwaltung die konsequente Überwachung der Einhaltung des Fütterungsverbotes, der Entzug der Nistmöglichkeiten und begleitende Vergrämungsmaßnahmen.

 

Ein konsequent eingehaltenes Fütterungsverbot hat zur Folge, dass sich die Tiere länger mit der Futtersuche beschäftigen müssen, und in Zeiten des Mangels die Brut einstellen. Dies führt zum einen zu einer Verringerung der Jungtiersterblichkeit und zum anderen zu einem besseren Gesundheitszustand der Population, da die Täubinnen nicht bis zur körperlichen Erschöpfung ein Gelege nach dem anderen produzieren. Im Übrigen geht der Bruterfolg bei Nahrungsmangel zurück.

 

Trotz dieser fachlichen Einschätzung wurde die Errichtung von Taubenhäusern mehrfach geprüft, es konnten jedoch keine geeigneten Standorte oder Gebäude für einen betreuten Taubenschlag gefunden werden. Eine stadtinterne Umfrage hat ergeben, dass es im Eigentum der Stadt keine Gebäude gibt, die für die Einrichtung eines Taubenschlags geeignet erscheinen. Dieser müsste schließlich dort errichtet werden, wo die Stadttauben vermehrt auftreten. Auch entsprechende unbebaute Grundstücke stehen nicht zur Verfügung. Die Errichtung von Taubenhäusern in zentralen innerstädtischen Freizeit- und Erholungsanlagen wird von den grundstücksverwaltenden Dienststellen auch nicht für angemessen und förderlich erachtet. Es darf bezweifelt werden, ob seitens der privaten Eigentümer in der Innenstadt Bereitschaft besteht, ihre Gebäude/Grundstücke für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

 

Zusammenfassend wird daher empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: