Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten i. H. v. 58.228.800 € gemäß Anlage 2 und der Haushaltseinnahmereste i. H. v. 11.450.850 € gemäß Anlage 3 sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung i. H. v. 2.930.230 € wird zugestimmt.
Die Rücklagenzuführung erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise.
Die Anlagen 1-3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Auf das Haushaltsjahr 2020 sollen insgesamt Haushaltsausgabereste i. H. v.
58.228.800
€
sowie Haushaltseinnahmereste i. H. v.
11.450.850
€
Übertragen werden.
Bei den Haushaltsausgaberesten ist dies gegenüber dem Vorjahr (58.815.420 €) eine
Reduzierung um rd. 0,6 Mio. €. Von den im Vermögenshaushalt 2019 zur Verfügung stehenden Gesamtinvestitionsmitteln von 113,3 Mio. €wurden rd. 42,4 Mio. € verausgabt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 5,5 Mio. €.
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Sachbericht (Anlage 1) sowie dem „Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2019/2020“ (Anlage 2) und dem Verzeichnis der Haushaltseinnahmereste 2019/2020“ (Anlage 3).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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