Betreff
Vorlage zum Antrag aus der Bürgerversammlung West vom 18.11.2019 - Tempokontrollen in der Hard- und Breslauer Straße
Vorlage
SVA/0206/2020
Art
Beschlussvorlage - AL
Von den Ausführungen des Straßenverkehrsamtes wird Kenntnis genommen.
Die Breslauer Straße und Hardstraße sind Verkehrsstraßen, die mit
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h befahren werden dürfen.
Die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt auf diesen Straßen
durch die Polizei.
Die Verkehrspolizeiinspektion Fürth wurde über den Antrag informiert.
Ein Weisungsrecht gegenüber der Polizei zu einer stärkeren Kontrolle der
Fahrgeschwindigkeiten besteht jedoch nicht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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