Betreff
Vorlage zum Antrag aus der Bürgerversammlung West vom 18.11.2019 - Kanalproblem in der Pillauer Straße
Vorlage
StEF/0151/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Nur Kenntnisnahme


Die Stadtentwässerung Fürth nimmt zu dem Antrag aus der Bürgerversammlung West vom 18.11.2019 wie folgt Stellung:

 

Die Bürger beklagen, dass es in den letzten Jahren zu Überschwemmungen in den Kellern ihrer Anwesen in der Pillauer Straße kam. Seitens der Bürgerschaft wird vermutet, dass die Kanalisation aufgrund von neu angeschlossenen Grundstücken nunmehr zu klein dimensioniert ist. Gleichzeitig wird um Auskunft gebeten, ob das Regenrückhaltebecken Hardstraße noch funktionstüchtig ist.

 

Im Juli 2019 wurde gleicher Sachverhalt im Rahmen eines Gespräches zwischen Frau Lippert, Herrn Hofmann, Herrn Körbl und Mitarbeitern der StEF erläutert. Anlass des Gespräches waren der oben aufgeführte Sachverhalt und insbesondere zwei Anwesen, bei denen es zu Rückstau und teils Überschwemmungen in den Kellerräumen kam.

Anhand eines vorgelegten Grundstückentwässerungsplanes wurde der Zusammenhang Kanalnetz – Grundstücksentwässerungsanlage erläutert. Bei Vorhandensein einer Mischwasserkanalisation kann bei größeren Regenereignissen ein Kanal aufstauen. Dies ist in einer Kanalbemessung berücksichtigt. Aus diesem Grund muss sich laut Entwässerungssatzung jeder Grundstückseigentümer selbst gegen Rückstau aus der Kanalisation schützen, z. B. durch Einbau eines Rückstauverschlusses oder, falls notwendig, durch Einbau einer Abwasserhebeanlage.

Zur Fehlereingrenzung wurde im Juli im Bereich Stettiner Straße /Pillauer Straße in der Kanalisation eine Durchflussmessung durchgeführt. Hierbei wurde bei einem normalen Regenereignis ein maximaler Wert von 3,03 l/s gemessen. Diese Abwassermenge stellt bei einem vorhandenen Kanalquerschnitt DN 350 (Pillauer Straße), welcher durchschnittlich ca. 100 l/s fasst, keinen besonderen Zufluss dar. Der Fall des Regenereignisses wurde gewählt, da dieses in der Regel größer ist als der normale täglich anfallende Abwasserdurchfluss. Das Regenrückhaltebecken Hardstraße ist in Betrieb und voll funktionstüchtig.

Hinweis: Der städtische Kanal in der Pillauer Straße weißt Schäden auf, deren Klassifizierung aber für eine Auswechselung nicht die oberste Priorität aufweisen. Diese Schäden stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang zu den Rückstauproblemen der Anlieger in der Pillauer Straße.

 

Abschließend möchte die StEF darauf hinweisen, dass sich Grundstückseigentümer sowohl gegen Rückstau aus der Kanalisation (EWS) als auch gegen nicht drückendes und drückendes Wasser aus dem Erdreich selbst schützen müssen. Die durch den Grundstückseigentümer einzubauenden Rückstausicherungen werden durch die StEF nicht überprüft. Sie sind Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage, welche gem. Entwässerungssatzung regelmäßig durch den Grundstückseigentümer geprüft und gewartet werden muss. Gegen Wasser aus dem Erdreich ist das Bauwerk (z.B. Keller) durch entsprechende Maßnahmen abzudichten.

 

Aus derzeitiger Sicht sind die Eigentümer der Pillauer Straße anzuschreiben, um den Nachweis einer funktionstüchtigen Grundstücksentwässerungsanlage zu erbringen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: