Betreff
Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz für Mitarbeiter/innen der Fraktionen und Gruppen im Fürther Stadtrat
Vorlage
BMPA/0712/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Fraktionen- und Gruppen im Fürther Stadtrat beschäftigen teilweise Mitarbeiter (z. B. sog. Fraktionsgeschäftsführer), die nicht ehrenamtliche Stadträte sind. Um bei diesem Personenkreis den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, wird es als notwendig erachtet, diese Mitarbeiter nach §1 des Verpflichtungsgesetzes (Verpflichtung nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen) zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

 

Die Fraktionen, Gruppen und Einzelstadträte werden deshalb gebeten, dem BMPA/StR ihre betroffenen Mitarbeiter/innen bis zum 29.04.2020 schriftlich zu benennen.

Nach Abstimmung mit dem Rechtsamt liegt die Zuständigkeit für die Verpflichtung bei der Stelle, welche die betreffende Person beschäftigt (§ 71 Nr. 1 Zuständigkeitsverordnung).

Da es sich um Mitarbeiter der Fraktionen und Gruppen handelt, sind die Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprecher dafür zuständig ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit zu verpflichten.  Eine Kopie der Niederschrift (Muster liegt als Anlage bei) über die Verpflichtung übermitteln sie bitte bis 31.05.2020 an BMPA/StR.

 

Der Auszug aus dem StGB dient zur Aushändigung an den zu verpflichtenden Mitarbeiter.

 

Gleiches gilt für Einzelstadträte, sollten diese Mitarbeiter beschäftigen.

 

Sollten während der laufenden Stadtratsperiode Personalveränderungen vorgenommen werden, bitten wir entsprechend zu verfahren und uns mit Abdruck (der Verpflichtung) zu informieren.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- NÖ_Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

- NÖ_Niederschrift Verpflichtungsmuster