Betreff
Grünanlage Herrnstraße - Verpachtung einer Teilfläche - Grundsatzbeschluss
Vorlage
GrfA/0108/2020
Aktenzeichen
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Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss hat Kenntnis und vom Sachverhalt und stimmt der Überlassung einer Teilfläche der Grünanlage Herrnstraße mit ca. 875 m² im Rahmen einer Verpachtung an das Stadteilnetzwerk Südstadt mit Bluepingu e.V. grundsätzlich zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Pachtvertrag analog des Pachtvertrages mit dem Verein Interkulturelle Gärten Fürth e.V. (Interkultureller Garten Gaußanlage) zu einem jährlichen Pachtzins von 0,00 € abzuschließen.

 

Die Gehwegeverbindungen und die Erschließung der Grundstücke Herrnstraße 7 und 9 ist aufrecht zu erhalten. Die Pachtfläche darf nicht eingefriedet werden.


Das „Koordinierte Stadtteilnetzwerk Südstadt“ (Träger Caritas Fürth) und der Verein „Bluepingu e.V.“ haben sich an das Baureferat/Grünflächenamt mit der Frage gewandt, ob es möglich sei, den beiden Organisationen eine städtische Grünanlage in der „Alten Südstadt“ zu überlassen, die dann von den beiden Organisationen als „Sozialer Treffpunkt“ betrieben wird. Das Nutzungskonzept und die Zielsetzung sind als Anlage beigefügt.

 

Als Alternativen standen die Grünanlagen am Kaiserplatz, am Stresemannplatz und an der Herrnstraße zur Diskussion. Seitens des Grünflächenamts wurde die Grünanlage Herrnstraße vorgeschlagen, da der Stresemannplatz 2008 aufwändig generalsaniert wurde und beim Kaiserplatz eine Generalsanierung der Grünanlage im MIP 2019-2023 für 2022 vorgesehen ist. Zudem war im Rahmen des Stadtjubiläums 2018 die Grünanlage Herrnstraße bereits als ein möglicher Standort für den Interkulturellen Garten II im Gespräch, der dann aber letztlich in der Gaußanlage auf der Hardhöhe realisiert wurde. Die Grünanlage Herrnstraße ist außerdem in einem wenig attraktiven Zustand, so dass eine Aufwertung in welcher Form auch immer die Situation nur aufwerten kann.

Das Grünflächenamt hat zunächst die Frage einer grundsätzlichen Überlassung der Teilfläche bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth instruiert. Es wurden dagegen keine grundlegenden Einwände vorgebracht.

 

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Fläche in der weiteren Schutzzone A des Wasserschutzgebietes Rednitztal der infra fürth gmbh liegt und es hier bestimmte Einschränkung bei der gärtnerischen Nutzung gibt. Eben solche Einschränkungen gibt es bei einer gärtnerischen Nutzung auch aufgrund der Lage innerhalb der Altlastenverdachtsfläche „Schwabacher Straße“. Diese Nutzungseinschränkungen sind aber beim angedachten Konzept hinnehmbar.

 

Das Stadtplanungsamt, das Straßenverkehrsamt und das Tiefbauamt weisen darauf hin, dass die Gehwegverbindung zwischen der Schwabacher Straße und der der Dambacher Straße bestehen bleiben müssen. SpA spricht sich darüber hinaus gegen die Errichtung von Gebäuden auf der Fläche aus. TfA weist zudem darauf hin, dass die Erschließung der angrenzenden Privatgrundstücke gesichert bleiben muss. Die Gehwegverbindung bleibt aufrechterhalten, die Errichtung von Gebäuden ist seitens des künftigen Betreiber ebenso wenig vorgesehen wie die Einfriedung des Pachtgrundstücks. Die Zufahrten zu den Anwesen Herrnstraße 7 und 9 liegen außerhalb der möglichen Pachtfläche.

 

Nach heutigem Kenntnisstand kommen bei einer Verpachtung auf die Stadt Fürth keine zusätzlichen Kosten zu. Im Gegenteil, da der Unterhalt der Fläche – mit Ausnahme der baumpflegerischen Maßnahmen – nach Verpachtung nicht mehr in den Händen des Grünflächenamts liegt, wird der städtische Aufwand (geringfügig) geringer. Zu gegebener Zeit könnte ein Ausbau der außerhalb der Fläche liegenden Gehwegverbindungen in Verbindung mit einer grundsätzlichen Neuordnung der Straßenflächen erfolgen.

 

Ein möglicher Pachtvertrag sollte sich am Pachtvertrag „Interkultureller Garten Gaußanlage“ orientieren, da die Situation vergleichbar ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Lageplan mit Kennzeichnung der möglichen Pachtfläche

2 Luftbild

3 Nutzungskonzept