Der Ausschuss hat Kenntnis und vom Sachverhalt und stimmt der Überlassung einer Teilfläche der Grünanlage Herrnstraße mit ca. 875 m² im Rahmen einer Verpachtung an das Stadteilnetzwerk Südstadt mit Bluepingu e.V. grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Pachtvertrag analog des Pachtvertrages mit dem Verein Interkulturelle Gärten Fürth e.V. (Interkultureller Garten Gaußanlage) zu einem jährlichen Pachtzins von 0,00 € abzuschließen.
Die Gehwegeverbindungen und die Erschließung der Grundstücke Herrnstraße 7 und 9 ist aufrecht zu erhalten. Die Pachtfläche darf nicht eingefriedet werden.
Das „Koordinierte Stadtteilnetzwerk Südstadt“ (Träger Caritas Fürth) und der Verein „Bluepingu e.V.“ haben sich an das Baureferat/Grünflächenamt mit der Frage gewandt, ob es möglich sei, den beiden Organisationen eine städtische Grünanlage in der „Alten Südstadt“ zu überlassen, die dann von den beiden Organisationen als „Sozialer Treffpunkt“ betrieben wird. Das Nutzungskonzept und die Zielsetzung sind als Anlage beigefügt.
Als Alternativen standen die Grünanlagen am Kaiserplatz, am Stresemannplatz und an der Herrnstraße zur Diskussion. Seitens des Grünflächenamts wurde die Grünanlage Herrnstraße vorgeschlagen, da der Stresemannplatz 2008 aufwändig generalsaniert wurde und beim Kaiserplatz eine Generalsanierung der Grünanlage im MIP 2019-2023 für 2022 vorgesehen ist. Zudem war im Rahmen des Stadtjubiläums 2018 die Grünanlage Herrnstraße bereits als ein möglicher Standort für den Interkulturellen Garten II im Gespräch, der dann aber letztlich in der Gaußanlage auf der Hardhöhe realisiert wurde. Die Grünanlage Herrnstraße ist außerdem in einem wenig attraktiven Zustand, so dass eine Aufwertung in welcher Form auch immer die Situation nur aufwerten kann.
Das Grünflächenamt hat zunächst die Frage einer grundsätzlichen Überlassung der Teilfläche bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth instruiert. Es wurden dagegen keine grundlegenden Einwände vorgebracht.
Das
Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Fläche in der weiteren Schutzzone A des
Wasserschutzgebietes Rednitztal der infra fürth gmbh liegt und es hier
bestimmte Einschränkung bei der gärtnerischen Nutzung gibt. Eben solche
Einschränkungen gibt es bei einer gärtnerischen Nutzung auch aufgrund der Lage
innerhalb der Altlastenverdachtsfläche „Schwabacher Straße“. Diese
Nutzungseinschränkungen sind aber beim angedachten Konzept hinnehmbar.
Das
Stadtplanungsamt, das Straßenverkehrsamt und das Tiefbauamt weisen darauf hin,
dass die Gehwegverbindung zwischen der Schwabacher Straße und der der Dambacher
Straße bestehen bleiben müssen. SpA spricht sich darüber hinaus gegen die
Errichtung von Gebäuden auf der Fläche aus. TfA weist zudem darauf hin, dass
die Erschließung der angrenzenden Privatgrundstücke gesichert bleiben muss. Die
Gehwegverbindung bleibt aufrechterhalten, die Errichtung von Gebäuden ist seitens
des künftigen Betreiber ebenso wenig vorgesehen wie die Einfriedung des
Pachtgrundstücks. Die Zufahrten zu den Anwesen Herrnstraße 7 und 9 liegen
außerhalb der möglichen Pachtfläche.
Nach heutigem Kenntnisstand kommen bei einer Verpachtung auf die Stadt Fürth keine zusätzlichen Kosten zu. Im Gegenteil, da der Unterhalt der Fläche – mit Ausnahme der baumpflegerischen Maßnahmen – nach Verpachtung nicht mehr in den Händen des Grünflächenamts liegt, wird der städtische Aufwand (geringfügig) geringer. Zu gegebener Zeit könnte ein Ausbau der außerhalb der Fläche liegenden Gehwegverbindungen in Verbindung mit einer grundsätzlichen Neuordnung der Straßenflächen erfolgen.
Ein möglicher Pachtvertrag sollte sich am Pachtvertrag „Interkultureller Garten Gaußanlage“ orientieren, da die Situation vergleichbar ist.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Lageplan mit Kennzeichnung der möglichen Pachtfläche
2 Luftbild
3 Nutzungskonzept