Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
Die Krautheimerstraße ist im südlichen Bereich, in der sie ein Eigentümerweg ist, bereits als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Hier ist allerdings nur Anwohnerverkehr in Richtung Norden zugelassen. Im weiteren Verlauf von der Grünen Halle zum nördlichen Anschluss an die Ullsteinstraße ist die Krautheimer Straße niveaugleich ausgebaut, ein Gehweg ist nicht vorhanden. Durch den Südstadtpark, die Musikschule und die Kita wird die Straße stark durch Fußgänger frequentiert, sodass die Aufenthaltsfunktion hier überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt.
Die Voraussetzungen für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs sind somit grundsätzlich gegeben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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