Die Wahl einer ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin/eines
ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters
(§ 5 Abs. 3 der Hauptsatzung) für die Wahlperiode 2020/2026 wurde gemäß Art. 35
Abs. 1 GO laut beiliegender Niederschrift durchgeführt. Die Niederschrift ist Bestandteil
des Beschlusses.
Der Oberbürgermeister gibt das Wahlergebnis bekannt:
_______________________ ________________ Stimmen
_______________________ ________________ Stimmen
Demnach wurde Frau/Herr _____________________ mit__________ Stimmen zur ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin/zum ehrenamtlichen 3. Bürgermeister gewählt.
Die/Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Nach § 5 Abs. 3 der Satzung der Stadt Fürth zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist die 3. Bürgermeisterin Ehrenbeamtin/der 3. Bürgermeister Ehrenbeamter.
Sie/Er ist von den Mitgliedern des Stadtrates zu wählen (Art. 35 GO).
Wählbar zum ehrenamtlichen dritten Bürgermeister sind:
-
Stadtratsmitglieder,
welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Oberbürgermeister erfüllen (Art. 35
Abs. 2 Gemeindeordnung),
-
Deutsche
im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und
-
das
18. Lebensjahr vollendet haben
Nicht wählbar sind ferner: Richter
Folgende Stadtratsmitglieder erfüllen
nicht die Wählbarkeitsvoraussetzungen zur ehrenamtlichen 3. Bürgermeisterin/zum ehrenamtlichen 3. Bürgermeister:
Dr. Heilmaier Andrea,
Loisi
Antonio
Im Vorfeld zur Wahl wurden fristgerecht folgende Personen zur Wahl vorgeschlagen:
____________Dietmar Helm___________
____________Gabriele Zapf___________
Die Wahl hat in geheimer Abstimmung zu erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Wahlvorschlag Dietmar Helm der CSU-Stadtratsfraktion
Wahlvorschlag Gabriele Zapf der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen