1b) Der Umfang der Stelle 70226 wird
von Tz-0,64 (25 Std./Wo.) auf Tz-0,90 (35 Std./Wo.) erhöht. Als
Überprüfungsvermerk wird an der Stelle ein Vermerk „kw-0,26-31.12.2021“
angebracht.
4. Im Amt für Abfallwirtschaft
werden die Vollzeit-Stellen Nr. 68715 Müllfahrer, EGr 5 und 68785 – 68789,
jeweils Mülllader, EGr 3 neu geschaffen (insgesamt 6,0 VZÄ).
9. Im Amt für Abfallwirtschaft
werden die Vollzeit-Stellen Nr. 68822, Sortierer Recyclinghof, Schwerpunkt
Elektroschrott, und 68823, Sortierer Recyclinghof, Schwerpunkt
Schadstoffannahme, jeweils EGr 4 FGr 1 neu geschaffen (insgesamt 2,0 VZÄ).
10. Der Umfang der Stelle
70310 wird von Tz-0,50 auf Vollzeit erhöht.
Kenntnisnahme:
1a) Die beantragte Hebung der Stelle
70225 von EGr 7 nach EGr 8 ist tarifrechtlich nicht möglich.
1b) Die beantragte Hebung der Stelle
70226 von EGr 7 nach EGr 8 ist tarifrechtlich nicht möglich.
2. Die Stelle 70320, Betriebsmeister
Müllabfuhr wird nach EGr 9c / BGr A10 gehoben.
3. Die beantragte Hebung der Stelle
70262, Zuarbeitung Müllabfuhr von EGr 5 nach EGr 6 ist tarifrechtlich nicht
möglich.
5. Die Stelle 70360,
Betriebsmeister Deponien wird nach EGr 9b gehoben.
6. Die Stelle 68820, Arbeiter
Recyclinghof wird von EGr 5 nach EGr 6 gehoben. Die Funktionsbezeichnung wir in
„Leitung Recyclinghof“ geändert.
7. Die beantragte Hebung der Stelle
68818, Fachkraft Schadstoffannahme von EGr 4 nach EGr 5 ist tarifrechtlich nicht
möglich.
8. Die Stelle 68825, Ver- und
Entsorger / Fachkraft für Schadstoffsammlung wird von EGr 7 nach EGr 8 gehoben.
Die Funktionsbezeichnung wird in „Techniker Schadstoffannahme, stv.
Betriebsmeister Deponien“ geändert.
10. Die gegenwärtige Bewertung der
Stelle 70310, Verwaltungsleitung mit EGr 9c/BGr A10 hat weiterhin Gültigkeit.
Mit Vfg. vom 05.02.2020 bittet
das Amt für Abfallwirtschaft (Abf) OrgA um die Überprüfung der geplanten
Organisationsveränderungen im Bereich des Betriebes (Müllabfuhr und Anlagen)
sowie der Verwaltungsleitung (siehe Anlage 1).
Die neue Aufbauorganisation
(Organigramm) kann der Anlage 2 entnommen werden.
Im Zuge der Neustrukturierung wurden auch die von den Organisationsveränderungen betroffenen Stellenbeschreibungen aktualisiert und von OrgA bewertet.
OrgA hat hierzu ein Gutachten erstellt (Anlage 4) und neue Stellenbewertungen vorgenommen (Anlage 5).
Aufgrund der derzeit
nicht absehbaren finanziellen Auswirkungen der Corona Krise auf den städtischen
Haushalt, sind bis auf Weiteres nur Stellenschaffungen in einem sehr begrenzten
Rahmen möglich. Hierbei sind derzeit insbesondere folgende Kriterien
(Aufzählung nicht abschließend) zu berücksichtigen:
·
wenn ansonsten der Verlust von hohen
Fördermitteln drohen würde
·
wenn es sich um gebührenfinanzierte
Organisationseinheiten handelt
·
wenn eine vollständige Kompensation angeboten
werden kann (hierbei sind zwingend auch Stellen(-anteile) mit einzubringen)
Beim Amt für
Abfallwirtschaft handelt es sich um eine gebührenfinanzierte
Organisationseinheit.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe OrgA Gutachten |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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NÖ-Anlage 1 – Antrag von Abf für Organisationsänderung des Amtes
NÖ-Anlage 2 – Neue Aufbauorganisation (Organigramm)
NÖ-Anlage 3 – Stellungnahme Personalrat
NÖ-Anlage 4 – OrgA-Gutachten
NÖ-Anlage 5 - Stellenbewertungen