Betreff
Stellenplan Rf III/ Amt für Abfallwirtschaft/ Abf - Organisationsänderung
Vorlage
OrgA/0183/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

1b) Der Umfang der Stelle 70226 wird von Tz-0,64 (25 Std./Wo.) auf Tz-0,90 (35 Std./Wo.) erhöht. Als Überprüfungsvermerk wird an der Stelle ein Vermerk „kw-0,26-31.12.2021“ angebracht.

 

4. Im Amt für Abfallwirtschaft werden die Vollzeit-Stellen Nr. 68715 Müllfahrer, EGr 5 und 68785 – 68789, jeweils Mülllader, EGr 3 neu geschaffen (insgesamt 6,0 VZÄ).

 

9. Im Amt für Abfallwirtschaft werden die Vollzeit-Stellen Nr. 68822, Sortierer Recyclinghof, Schwerpunkt Elektroschrott, und 68823, Sortierer Recyclinghof, Schwerpunkt Schadstoffannahme, jeweils EGr 4 FGr 1 neu geschaffen (insgesamt 2,0 VZÄ).

 

10. Der Umfang der Stelle 70310 wird von Tz-0,50 auf Vollzeit erhöht.

 

 

Kenntnisnahme:

 

1a) Die beantragte Hebung der Stelle 70225 von EGr 7 nach EGr 8 ist tarifrechtlich nicht möglich.

 

1b) Die beantragte Hebung der Stelle 70226 von EGr 7 nach EGr 8 ist tarifrechtlich nicht möglich.

 

2. Die Stelle 70320, Betriebsmeister Müllabfuhr wird nach EGr 9c / BGr A10 gehoben.

3. Die beantragte Hebung der Stelle 70262, Zuarbeitung Müllabfuhr von EGr 5 nach EGr 6 ist tarifrechtlich nicht möglich.

 

5. Die Stelle 70360, Betriebsmeister Deponien wird nach EGr 9b gehoben.

 

6. Die Stelle 68820, Arbeiter Recyclinghof wird von EGr 5 nach EGr 6 gehoben. Die Funktionsbezeichnung wir in „Leitung Recyclinghof“ geändert.

 

7. Die beantragte Hebung der Stelle 68818, Fachkraft Schadstoffannahme von EGr 4 nach EGr 5 ist tarifrechtlich nicht möglich.

 

8. Die Stelle 68825, Ver- und Entsorger / Fachkraft für Schadstoffsammlung wird von EGr 7 nach EGr 8 gehoben. Die Funktionsbezeichnung wird in „Techniker Schadstoffannahme, stv. Betriebsmeister Deponien“ geändert.

 

10. Die gegenwärtige Bewertung der Stelle 70310, Verwaltungsleitung mit EGr 9c/BGr A10 hat weiterhin Gültigkeit.

 

 


Mit Vfg. vom 05.02.2020 bittet das Amt für Abfallwirtschaft (Abf) OrgA um die Überprüfung der geplanten Organisationsveränderungen im Bereich des Betriebes (Müllabfuhr und Anlagen) sowie der Verwaltungsleitung (siehe Anlage 1).

Die neue Aufbauorganisation (Organigramm) kann der Anlage 2 entnommen werden.

 

Im Zuge der Neustrukturierung wurden auch die von den Organisationsveränderungen betroffenen Stellenbeschreibungen aktualisiert und von OrgA bewertet.

 

OrgA hat hierzu ein Gutachten erstellt (Anlage 4) und neue Stellenbewertungen vorgenommen (Anlage 5).

 

Aufgrund der derzeit nicht absehbaren finanziellen Auswirkungen der Corona Krise auf den städtischen Haushalt, sind bis auf Weiteres nur Stellenschaffungen in einem sehr begrenzten Rahmen möglich. Hierbei sind derzeit insbesondere folgende Kriterien (Aufzählung nicht abschließend) zu berücksichtigen:

 

·         wenn ansonsten der Verlust von hohen Fördermitteln drohen würde

·         wenn es sich um gebührenfinanzierte Organisationseinheiten handelt

·         wenn eine vollständige Kompensation angeboten werden kann (hierbei sind zwingend auch Stellen(-anteile) mit einzubringen)

 

Beim Amt für Abfallwirtschaft handelt es sich um eine gebührenfinanzierte Organisationseinheit.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Siehe OrgA Gutachten

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


NÖ-Anlage 1 – Antrag von Abf für Organisationsänderung des Amtes

NÖ-Anlage 2 – Neue Aufbauorganisation (Organigramm)

NÖ-Anlage 3 – Stellungnahme Personalrat

NÖ-Anlage 4 – OrgA-Gutachten

NÖ-Anlage 5 - Stellenbewertungen