Betreff
Stellenplan Rf. I – Personalbedarf aufgrund Bildung einer Task Force
Vorlage
OrgA/0184/2020
Art
Beschlussvorlage - AL
  1. Zur Abarbeitung des Förderprogrammes „Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen – dBIR“ (Fördervolumen Stadt Fürth ca. 5,9 Millionen Euro) wird eine Task Force eingerichtet. Die „Projektleitung Task Force“ ist mit den für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes notwendigen Führungskompetenzen auszustatten.

Die Ämter (insbesondere SchvA und GWF) haben dafür Sorge zu tragen, dass die Projektleitung die hierfür erforderliche Unterstützung erhält (insbesondere notwendige Freistellungen von Mitarbeitenden von Linienaufgaben).

 

Die Task Force wird befristet bis zum 31.12.2024 eingerichtet.

 

  1. Im Schulverwaltungsamt wird eine Vollzeitstelle „Projektleitung Task Force“ in BGr A12 geschaffen, die Stelle erhält einen Vermerk „kw-31.12.2024“.

 

  1. In der Gebäudewirtschaft wird zuzüglich zur bereits vorhandenen Stelle 65758 (Dipl. Ing./ EGr 11) für die erforderlichen Arbeiten im Rahmen der Task Force eine Vollzeitstelle „Dipl. Ingenieur/-in“ in EGr 11 geschaffen, die Stelle erhält einen Vermerk „kw-31.12.2024“.

 


Mit Verfügung vom 17.02.2020 legt Rf I den Antrag auf Bildung einer Task Force vor (Anlage 1).

Mit der Einrichtung einer Task Force wird auf die erforderliche Abarbeitung des Förderprogrammes „Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ reagiert.

 

Ziel des aufgelegten Förderprogramms ist die Schaffung einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur in allen Fürther Schulen.

 

Der Stadt ist durch die Richtlinie des Förderprogramms eine Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 5,9 Mio. € in Aussicht gestellt (90% der zuwendungsfähigen Ausgaben).

 

Zur Verfügung des Rf I vom 17.02.2020 hat OrgA ein Gutachten erstellt (siehe Anlage 2). Die Stellenbewertungen ergeben sich aus den weiteren Anlagen.

 

Aufgrund der derzeit nicht absehbaren finanziellen Auswirkungen der Corona Krise auf den städtischen Haushalt, sind bis auf Weiteres nur Stellenschaffungen in einem sehr begrenzten Rahmen möglich. Hierbei sind derzeit insbesondere folgende Kriterien (Aufzählung nicht abschließend) zu berücksichtigen:

 

  • wenn ansonsten der Verlust von hohen Fördermitteln drohen würde
  • wenn es sich um gebührenfinanzierte Organisationseinheiten handelt
  • wenn eine vollständige Kompensation angeboten werden kann (hierbei sind zwingend auch Stellen(-anteile) mit einzubringen)

 

Die Stellenschaffungen sind notwendig, da ansonsten der Verlust von hohen Fördermitteln drohen würde.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

siehe OrgA Gutachten

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – Antrag des Referates

Anlage 2 – OrgA-Gutachten

Anlage 3 – Stellenbewertung

Anlage 4 – Analytische Dienstpostenbewertung