- Zur
Abarbeitung des Förderprogrammes „Digitale Bildungsinfrastruktur an
bayerischen Schulen – dBIR“ (Fördervolumen Stadt Fürth ca. 5,9 Millionen
Euro) wird eine Task Force eingerichtet. Die „Projektleitung Task Force“
ist mit den für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes notwendigen
Führungskompetenzen auszustatten.
Die Ämter (insbesondere SchvA
und GWF) haben dafür Sorge zu tragen, dass die Projektleitung die hierfür
erforderliche Unterstützung erhält (insbesondere notwendige Freistellungen von
Mitarbeitenden von Linienaufgaben).
Die Task Force wird befristet
bis zum 31.12.2024 eingerichtet.
- Im
Schulverwaltungsamt wird eine Vollzeitstelle „Projektleitung Task Force“
in BGr A12 geschaffen, die Stelle erhält einen Vermerk „kw-31.12.2024“.
- In der Gebäudewirtschaft
wird zuzüglich zur bereits vorhandenen Stelle 65758 (Dipl. Ing./ EGr 11)
für die erforderlichen Arbeiten im Rahmen der Task Force eine
Vollzeitstelle „Dipl. Ingenieur/-in“ in EGr 11 geschaffen, die Stelle
erhält einen Vermerk „kw-31.12.2024“.
Mit Verfügung vom 17.02.2020 legt Rf I den Antrag auf Bildung einer Task Force vor (Anlage 1).
Mit der Einrichtung einer Task Force wird auf die erforderliche Abarbeitung des Förderprogrammes „Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)“ reagiert.
Ziel des aufgelegten Förderprogramms ist die Schaffung einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur in allen Fürther Schulen.
Der Stadt ist durch die Richtlinie des Förderprogramms eine Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 5,9 Mio. € in Aussicht gestellt (90% der zuwendungsfähigen Ausgaben).
Zur Verfügung des Rf I vom 17.02.2020 hat OrgA ein Gutachten erstellt (siehe Anlage 2). Die Stellenbewertungen ergeben sich aus den weiteren Anlagen.
Aufgrund der derzeit
nicht absehbaren finanziellen Auswirkungen der Corona Krise auf den städtischen
Haushalt, sind bis auf Weiteres nur Stellenschaffungen in einem sehr begrenzten
Rahmen möglich. Hierbei sind derzeit insbesondere folgende Kriterien
(Aufzählung nicht abschließend) zu berücksichtigen:
- wenn
ansonsten der Verlust von hohen Fördermitteln drohen würde
- wenn es
sich um gebührenfinanzierte Organisationseinheiten handelt
- wenn
eine vollständige Kompensation angeboten werden kann (hierbei sind
zwingend auch Stellen(-anteile) mit einzubringen)
Die
Stellenschaffungen sind notwendig, da ansonsten der Verlust von hohen
Fördermitteln drohen würde.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
siehe OrgA Gutachten |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Antrag des Referates
Anlage 2 – OrgA-Gutachten
Anlage 3 – Stellenbewertung
Anlage 4 – Analytische Dienstpostenbewertung