Betreff
Haushaltsgenehmigung 2020
Vorlage
Käm/0695/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 17.03.2020 (Kommunale Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2020 der Stadt Fürth – KommHV-Kameralistik – einschließlich des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth und der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft“, „Gewerbepark Hardhöhe-West" und „Städtisches Altenpflegeheim“) Kenntnis.

 

Er beschließt, der unter Ziffer 3 des o.g. Schreibens enthaltenen Empfehlung beizutreten.


Am 27.03.2020 erhielt die Stadt Fürth das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 17.03.2020 (siehe Anlage). Die Genehmigung des Haushalts 2020 erfolgt wie im Vorjahr ohne Auflage, allerdings verbunden mit folgender Empfehlung (siehe Gliederungspunkt 3):

 

„Da die tatsächlichen Schlüsselzuweisungen (68.233 T€) den ursprünglichen Haushaltsansatz (65.800 T€) übersteigen, wird empfohlen diese überplanmäßigen Einzahlungen bei den staatlichen Schlüsselzuweisungen der allgemeinen Rücklage zum Abbau der Verbindlichkeiten zuzuführen. Damit kann die Stadt Fürth der überdurchschnittlich hohen Verschuldung entgegenwirken und somit die dauernde Leistungsfähigkeit stabilisieren“.

 

Es wird vorgeschlagen, die Empfehlung der Regierung von Mittelfranken umzusetzen und die genannten Mehreinnahmen der sog. „Schuldenabbaurücklage“ zuzuführen.

 

Hinweis:

Der Haushaltsplan 2020 der Stadt Fürth (Band 1-3) wird in Kürze auf der Homepage der Stadt Fürth veröffentlicht, siehe http://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/Finanzen.aspx

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 17.03.2020