Der
Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 17.03.2020
(Kommunale Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2020 der Stadt Fürth –
KommHV-Kameralistik – einschließlich des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth und
der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft“, „Gewerbepark Hardhöhe-West" und
„Städtisches Altenpflegeheim“) Kenntnis.
Er beschließt, der unter Ziffer 3 des o.g. Schreibens enthaltenen Empfehlung beizutreten.
Am 27.03.2020 erhielt die Stadt Fürth das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 17.03.2020 (siehe Anlage). Die Genehmigung des Haushalts 2020 erfolgt wie im Vorjahr ohne Auflage, allerdings verbunden mit folgender Empfehlung (siehe Gliederungspunkt 3):
„Da die tatsächlichen
Schlüsselzuweisungen (68.233 T€) den ursprünglichen Haushaltsansatz (65.800 T€)
übersteigen, wird empfohlen diese überplanmäßigen Einzahlungen bei den
staatlichen Schlüsselzuweisungen der allgemeinen Rücklage zum Abbau der
Verbindlichkeiten zuzuführen. Damit kann die Stadt Fürth der
überdurchschnittlich hohen Verschuldung entgegenwirken und somit die dauernde
Leistungsfähigkeit stabilisieren“.
Es wird vorgeschlagen, die
Empfehlung der Regierung von Mittelfranken umzusetzen und die genannten
Mehreinnahmen der sog. „Schuldenabbaurücklage“ zuzuführen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan 2020 der Stadt Fürth (Band 1-3) wird in Kürze auf der Homepage der Stadt Fürth veröffentlicht, siehe http://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/Finanzen.aspx
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 17.03.2020