Betreff
Errichtung eines Büro-, Sozial- u. Produktiongebäudes in der Siegelsdorfer Str.
Bebauungsregelung
Vorlage
SpA/0829/2020
Art
Beschlussvorlage - AB

a) Dem Vorhaben wird, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung durch den Ferienausschuss zugestimmt sofern der Büro- und Sozialtrakt um ein Geschoss (von vier auf drei) reduziert wird.

 

b) Dem Vorhaben wird, abweichend vom Vorschlag der Verwaltung durch den Ferienausschuss in seiner vorliegenden Form mit einem viergeschossigen Büro- und Sozialtrakt zugestimmt.


Für das Grundstück Siegeldsdorfer Str. 25-27 liegt dem Baureferat ein Antrag zur Errichtung eines Büro-, Sozial und Produktionsgebäudes vor. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 342 1Ä. Dieser setzt ein Gewerbegebiet fest in dem die zulässige Zahl der Vollgeschosse auf II begrenzt ist.

Im nun vorliegenden Bauantrag ist eine offene Werkhalle (ohne Decken) mit einer Traufhöhe von 11.25 m und ein Büro- und Sozialgebäude mit IV Vollgeschossen (Traufhöhe 14,54 m) beantragt.
Aus städtebaulicher Sicht, unter Berücksichtigung der Umgebung, die im Wesentlichen durch eine max. zweigeschossige Bebauung geprägt sowie der produktionsbedingten notwendigen Höhen könnte der Halle unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (max. II Vollgeschosse = Traufhöhe 7,00 m) gerade noch zugestimmt werden.
Das in seiner Höhe noch darüber hinausgehende Büro und Verwaltungsgebäude ist jedoch unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien städtebaulich nicht mehr vertretbar. Eine Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit um zwei Vollgeschosse ist mit der für eine Befreiung notwendigen städtebaulichen Vertretbarkeit nicht mehr in Einklang zu bringen.
Seitens der Verwaltung wird deshalb empfohlen dem Bauantrag unter Erteilung der notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen, wenn das Büro- und Sozialgebäude um ein Vollgeschoss reduziert wird. Hierdurch könnte eine gerade noch, städtebaulich verträgliche Bebauung erreicht werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bebauungsplan Nr. 342 1Ä
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