Betreff
Stellplatznachweis BV Reichenberger Straße
Vorlage
BaF/0055/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ferienausschuss stimmt dem Alternativvorschlag 2 gemäß der Anlage des Bauherrn zu.

Es wird eine Befreiung für 12 Stellplätze, die durch den Neubau entstehen, erteilt. Die 6 fehlenden Ersatzstellplätze (Altbestand) können abgelöst werden (6 x 10.000 €).

 


Der Bauverein baut auf dem Grundstück, auf dem derzeit Stellplätze angeordnet sind, zwei neue Wohngebäude. Für diese Neubauten werden 12 zusätzliche Stellplätze notwendig.

Die bisher dort angeordneten und die für die Neubauten notwendigen Stellplätze müssen an andere Stelle nachgewiesen oder abgelöst werden. Die bisher vorhandenen und notwendigen Stellplätze werden nun z. T. an neuen Standorten auf verschiedenen Grundstücken nachgewiesen, bis auf 6 Stellplätze und die 12 Stellplätze für den Neubau.

 

Es war vorgesehen, diese auf dem Grundstück (Fl. 1401/323) der Stadt Fürth, das derzeit eine Grünfläche und mit Baumbestand aufweist (s. Foto), nachzuweisen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan 284c sieht in diesem Bereich bereits eine Fläche für Stellplätze und Garagen vor und schafft damit Baurecht. Entsprechend wurde der Vorbescheid im Juni 2017 und die Baugenehmigung Dezember 2019 erteilt.

 

Aufgrund aktueller Klima- und Naturschutzzielen ist die Positionierung sowie der Nachweis dieser Stellplätze zu überprüfen und zu überdenken, ob es sinnvoll ist, diese Grünfläche samt einigen Bäumen für Stellplätze zu „opfern“.

 

Daraus sind neben dem Kauf des Grundstücks durch den Bauherrn (Alternativvorschlag 3 der Anlage) zwei weitere Vorschläge entstanden. Alternativvorschlag 1 beinhaltet eine großzügige Befreiung, Alternativvorschlag 2 beinhaltet eine Ablöse der bisher notwendigen und eine Befreiung der neuen Stellplätze.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauausschuss an dieser Stelle die Alternative 2. Demnach sind die 6 fehlenden Stellplätze, die sich aus dem Bestand ergeben und nicht auf der neuen Baufläche oder den anderen Grundstücken nachgewiesen werden können, abzulösen. Die Ablöse beträgt 60.000 € (6x10.000€=60.000€). Für die 12 Stellplätze, die auf Grund des Neubaus zusätzlich notwendig werden, soll im Sinne des Erhalts der Grünfläche von der Stellplatzpflicht befreit werden.

 

Auf Grund der Lage auf der Hardhöhe mit der Nähe zur U-Bahn, der Schaffung von bezahlbaren Wohnraum (bei sozialgeförderten Wohnungen wären hier ohnehin nur die Hälfte der Stellplätze notwendig) und dem damit möglichen Erhalt der Grünfläche und des Baumbestands sieht das Baureferat diese Lösung als vertretbar an.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: