Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
Im Ausschuss am 12.02.2020 wurde die Verwaltung gebeten, ein Grundstück Nähe Tierschutzhaus Stadeln dahingehend zu überprüfen, ob dort ein Aktivspielplatz/eine Jugendfarm errichtet werden kann.
Die Fläche befindet
sich laut Auskunft des städt. Geoinformationssystems im städtischen Eigentum.
Dem Anschein nach handelt es sich um eine Brachfläche, die keine erkennbare
Nutzung zeigt. Die Fläche ist nicht erschlossen.
Bewertung der Fläche hinsichtlich der Nutzung für einen Aktivspielplatz/eine
Jugendfarm:
1.
Die
Lage der Fläche ist dezentral/abgelegen und hat in ihrem Einzugsbereich keine
Schule. Sie könnte nur per Fahrrad und/oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erreicht werden.
2.
In
der unmittelbaren Umgebung leben wenig Kinder in der Altersgruppe 6-14 Jahren,
da es sich meist um Eigenheimbebauung handelt und deswegen auch wenig
Fluktuation bei den Altersgruppen besteht.
3.
Die
angesprochene Altersgruppe ist im Zuge der fortschreitenden Ganztagesbetreuung
der Schulen nachmittags immer weniger in der Lage, ihre Freizeit freiwillig in
einer offenen Einrichtung wie einem Aktivspielplatz zu verbringen.
4.
Die
Kosten für die Erschließung sind zu rechnen, ebenso wie die Investitionen für
die Errichtung von Gebäuden, die unverzichtbar für einen pädagogisch betreuten
Spielplatz sind, den ein Aktivspielplatz darstellt. Das Raumprogramm sollte
mindestens Gruppenräume, Mehrzweckraum, Mitarbeiter(innen)büro und sanitäre
Anlagen vorsehen.
Schlussfolgerung:
Das Gelände ist u. E. auf Grund seiner Lage und Beschaffenheit für die
Errichtung eines Aktivspielplatzes/einer Jugendfarm unwirtschaftlich und
ungünstig gelegen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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