Der Ausschuss nimmt vom Zwischenbericht der Verwaltung Kenntnis.
Der Antrag wurde im Ausschuss am 12.02.2020 nur kurz angesprochen und eine Erledigung zugesagt.
Laut Auskunft der Firma P&P gibt es bislang nur ein
„Lärmschutzgutachten“, das auch nach Aussage unseres Ordnungsamtes eine Nutzung
des Gebäudes für ein Kulturzentrum grundsätzlich unter Einhaltung bestimmter
Vorgaben möglich macht.
Eingeschränkt wäre z. B. der Betrieb der Außenflächen bis
maximal 22:00 Uhr. Wichtig ist auch ein anwohnersensibler Zugang zu dem
Gebäude, der jedoch aus anderen Zusammenhängen heraus bereits in Planung
ist.
Eine Machbarkeitsstudie gibt es noch nicht und es gibt auch noch keine Kostenschätzung für die Sanierung, deswegen kann die Höhe der Mietkosten, die gegebenenfalls bei Anmietung auf die Stadt zukommen würden, noch nicht beziffert werden. Von der rechtlichen Konstruktion wurde bislang diskutiert, dass die Stadt als Mieterin auftritt und das Gebäude an den Verein Soziokultur e. V. untervermietet.
Eine Konzeption für ein Kulturzentrum wurde vom Verein
Soziokultur e.V. bereits vor einigen Monaten vorgelegt, vom Amt geprüft
und für akzeptabel befunden. Zwischenzeitlich gibt es auch ein Raumprogramm für
das Gebäude, das den konzeptionellen Überlegungen entspricht.
Die Jugendarbeit im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist im regelmäßigen Kontakt mit dem Verein Soziokultur e.V., um sich über die aktuellen Entwicklungen auszutauschen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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