Betreff
Entsendung einer Vertretung für die Stadt Fürth in die Fluglärmkommission
Vorlage
Rf. III/0126/2020
Aktenzeichen
III/Mö
Art
Beschlussvorlage - R

Als Vertretung der Stadt Fürth in die Fluglärmkommission für den Flughafen Nürnberg in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2026 werden weiterhin entsandt:

Als erster Vertreter Herr berufsm. Stadtrat Mathias Kreitinger und als dessen Stellvertreter Herr Stadtrat Roland Richter.


Gem. § 32 b Abs. 1 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes wird „zur Beratung der Genehmigungsbehörde … über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge … für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet.“

 

Genehmigungsbehörde ist die Bayerische Staatsregierung, diese nimmt an den Kommissionssitzungen (zwei Mal im Jahr) teil und muss die Kommission über beabsichtigte Maßnahmen unterrichten.

Die Kommission ihrerseits ist berechtigt, der Genehmigungsbehörde entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen (§ 32 b Abs. 3 Luftverkehrsgesetz).

 

Die Mitglieder der Kommission werden von der Staatsregierung berufen, die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/Vorsitzenden.

 

Beim Verkehrsflughafen Nürnberg sind die Mitglieder der Kommission die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen, die Gemeinde Schwaig, der Markt Heroldsberg, die Gemeinde Rückersdorf, die Stadt Röthenbach sowie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., verschiedene Staatsbehörden sowie die IHK und die Deutsche FlugsicherungsAG.

 

Das Gremium tagt üblicherweise am Nürnberger Flughafen und nimmt dort auch den Bericht des Lärmschutzbeauftragten der Regierung von Mittelfranken entgegen.

 

Die Stadt Fürth wurde bislang in diesem Gremium vertreten durch den berufsm. Stadtrat Kreitinger, der Stellvertreter war Stadtrat Roland Richter.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Besetzung beizubehalten.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: