Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.05.2020 - Corona-Wirtschaftsförderung in Fürth
Vorlage
AWS/0098/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Das Amt für Wirtschaft- und Stadtentwicklung nimmt zu Frage 1.A) Stellung:

 

Das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung führte im Zeitraum vom 24.04. bis 27.04.2020 eine Mailabfrage zu den Soforthilfemaßnahmen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums durch. Befragt wurden alle Unternehmen, die in der Unternehmensdatenbank der Stadt Fürth gelistet sind und weniger als 250 Mitarbeiter haben. Insgesamt wurden somit branchenübergreifend etwa 2500 Unternehmen angeschrieben, von denen 286 antworteten, was einer Rücklaufquote von ca. 11% entspricht. Die antwortenden Unternehmen kommen dabei aus allen Branchen, insbesondere dem Einzelhandel, der Gastronomie und sonstigen Dienstleitungen.

Die Befragung ergab, dass von den 286 Fürther Unternehmen

-              94% einen Soforthilfeantrag gestellt, entweder über die Regierung von Mittelfranken oder das Bayerische Wirtschaftsministerium,

-              14% bereits Geld erhalten und

-              48% Kurzarbeitergeld beantragt haben.

Nähere Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.

Es muss betont werden, dass es sich hierbei lediglich um eine Momentaufnahme handelt, die nicht repräsentativ ist! Ziel der Abfrage war es, einen Einblick in die momentane Situation der Fürther Geschäftswelt zu erhalten und je nach Bedarf im Einzelfall Unternehmen in ihrer Lage mit Rat zu unterstützen.

Dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung wurden in den vergangenen Wochen vermehrt positive Rückmeldungen von Unternehmen gegeben, die mittlerweile eine Auszahlung erhalten haben.

Anfragen von Unternehmerinnen und Unternehmer jedoch, die nach wie vor keine Antwort bzw. Auszahlung auf ihren Antrag erhalten haben, gibt es nach wie vor. In diesem Zusammenhang weist das Wirtschaftsreferat auf die Pressemitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums vom 07.05.2020 hin, in der Herr Staatsminister Aiwanger von einer Bearbeitung aller noch offenen Anträge bis zum 25.05.2020 ausgeht.

Darüber hinaus erreichen das Wirtschaftsreferat auch vereinzelt Anfragen von Unternehmen, deren Antrag abgelehnt wurde. In diesen Fällen versucht das Wirtschaftsreferat den betroffenen Unternehmen weitere Wege in dieser Notsituation aufzuzeigen und vermittelt an die zuständigen Stellen.

 

 

Die Agentur für Arbeit Nürnberg nimmt zu Frage 1.B) Stellung

 

Anzeige von Kurzarbeit (Fürth, Stadt)

 

Mit Datenstand 26.04.20 hatten in Fürth, Stadt 932 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. In diesen Anzeigen waren 10.912 potentiell betroffene Arbeitnehmer benannt.

Welche Betriebe für welche Zahl an Arbeitnehmern tatsächlich Kurzarbeitergeld beantragen, kann derzeit nicht gesagt werden, da die Betriebe drei Monate Zeit für die Antragstellung haben.

Stand heute sind für Fürth, Stadt in unseren Fachverfahren 1234 Anzeigen registriert (diese Zahl stellt den momentanen Stand dar und ist nicht statistisch abgesichert).

 

Betroffenheit nach Branchen

 

Die regionale und wirtschaftsfachliche Betroffenheit von Kurzarbeit kann nur grob ermittelt werden. Auf tiefer gegliederten Ebenen können die Größen der Statistik über Kurzarbeit nicht mit Betrieben oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Beziehung gesetzt werden. Ein Betrieb im Sinne der Kurzarbeitsstatistik ist weiter gefasst als ein Betrieb im Sinne der Beschäftigungsstatistik. Dabei sind mehrere Konstellationen möglich.

             Bei der Anzeige und Abrechnung von Kurzarbeit können auch einzelne Betriebsabteilungen für sich oder für den Gesamtbetrieb agieren. Ein Betrieb kann im Verfahren des Kurzarbeitergeldes auch über Gemeinden hinweg vorliegen, beispielsweise bei organisatorischer Zusammengehörigkeit und einheitlicher Leitung.

             Darüber hinaus kann ein Betrieb mehrere Anzeigen und Anträge abgeben, wenn sich die Kurzarbeit auf unterschiedliche Betriebsteile, Abteilungen und insbesondere auf unterschiedliche geplante Zeiträume von kurzarbeitenden Beschäftigten bezieht.

             Andererseits kommt es auch vor, dass personalführende Betriebe unter ihrer Betriebsnummer und Wirtschaftszweigzuordnung eine Anzeige über Kurzarbeit abgeben, die Beschäftigte eines anderen Betriebsteiles (mit anderer Betriebsnummer) umfasst.

Die regionale und wirtschaftsfachliche Zuordnung der Anzeigen und Anträge in der Statistik über Kurzarbeit enthält damit Unschärfen, die sich mit zunehmender regionaler und wirtschaftsfachlicher Gliederung stärker auswirken. So gibt es in zahlreichen Regionen und Wirtschaftszweigen im März und April 2020 zusammen genommen mehr Personen in Anzeigen als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Aus diesem Grund ist der Vergleich von Anzeigen und Betrieben der Statistik über Kurzarbeit mit der Zahl der Betriebe in der Beschäftigungsstatistik nur eingeschränkt aussagekräftig. Dort sind Betriebe definiert als regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit. Grundlage der regionalen Zuordnung ist das Gemeindegebiet. Das heißt, ein Unternehmen mit Niederlassungen (Filialen) in verschiedenen Gemeinden besteht aus verschiedenen Betrieben, die pro Gemeinde jeweils eine eigene Betriebsnummer haben. Für Kurzarbeit kann für diese Betriebe auch nur eine Anzeige abgegeben werden, die statistisch am Ort und im Wirtschaftszweig des Betriebs gezählt wird, der die Anzeige abgegeben hat.

 

In Anbetracht des Umstandes, dass die Betriebe drei Monate Zeit haben, KUG für einen konkreten Monat zu beantragen, käme eine weitere Unschärfe hinzu. Insofern kann ich Ihnen zur Betroffenheit nach Branchen leider keine Daten liefern.

 

Anzahl der Arbeitnehmer/innen in Kurzarbeit

 

Auch hierzu liegen Daten erst mit zeitlichem Verzug vor. Aus den Fachverfahren sind jeweils nur Daten bis zur Ebene der einzelnen Arbeitsagentur auslesbar, nicht aber auf kommunaler Ebene.

 

 

Rf II nimmt zu Frage 2 Stellung

                              

Rf. II hat die Informationen zu Frage 2 von unseren Töchtern eingeholt. Es ergaben sich folgende Meldungen:

infra, WBG und complex haben keine Mittel beantragt und bereiten derzeit auch keine Anträge vor.

Die vhs hat bislang keine Mittel beantragt. Allerdings prüft sie eine mögliche Antragstellung bzgl. SodEG (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz). Eine Entscheidung über die Antragstellung steht daher noch aus.

 

Die infra erläutert, dass keine Fördermittel für ihre Bereiche vorhanden sind und auch nichts bekannt ist, dass im Energiebereich Fördermittel zukünftig bereitgestellt werden. Im Bereich ÖPNV gibt es bislang nur erste Ansatzpunkte, die nicht quantifizierbar sind.

ELAN hat seit Mai für vier Mitarbeiter*innen Kurzarbeitergeld beantragt. Ansonsten wurden keine Fördermittel beantragt. Wenn es bei den derzeitigen Konditionen der Programme bleibt, bemerkt ELAN weiter, können keine Mittel beantragt werden.

Das Klinikum Fürth berichtet, dass am 25.3.2020 das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen wurde, um den erhöhten Finanzbedarf der Krankenhäuser durch die COVID-19-Pandemie auszugleichen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Damit werden einige der belastenden Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes für 2 Jahre ausgesetzt, die Leistungen gemäß Pflegepersonalstärkungsgesetz verbessert und weitere finanzielle Zuschüsse ermöglicht.

Dieses Gesetz stellt das Förderprogramm für die Krankenhäuser dar. Zahlreiche Einnahmemöglichkeiten wie Ambulanzerträge, Wahlleistungserlöse, Liquidationserlöse sind dabei nicht berücksichtigt. Zusätzlich schließt das Gesetz Kurzarbeit in den Krankenhäusern aus.

 

Wöchentlich werden die Einnahmeausfälle der coronabedingten Bettenfreihaltung im Vergleich zu 2019 an das Landesamt für Pflege gemeldet und das Klinikum erhält dann kurzfristig pro freigehaltenes Bett eine Zahlung in Höhe von 560 € pro Tag. Daneben werden alle mit dem Krankenhausentlastungsgesetz verbundenen Unterstützungsleistungen seitens des Klinikums abgerechnet (z.B. Verpflegungskosten für Mitarbeiter, Kosten für Schutzausrüstung etc.). Die Covid-19 – Ausgleichsmöglichkeiten umfassen 38,45 € zusätzlichen Pflegeerlös pro Pflegetag, einen Zuschlag für Schutzausrüstung pro stationärem Fall über 50,00 €, 560,00 € pro nicht belegtes Bett/Platz und Tag im Akut-Bereich und 139,05 € im Reha-Bereich, 50.000,00 € Bonus pro zusätzlich geschaffenem Intensivbett und 6,50 € pro Mitarbeiter pro Tag für 20 Tage im Monat an Verpflegungszuschuss.

 

Bis zum 20.05.2020 hatte das Klinikum Ausgleichsbeträge i.H.v. 10.632.252,12 € beantragt und 4.216.852,68 € erhalten.

 

Derzeit werden keine Anträge, außer den vom Krankenhausentlastungsgesetz vorgesehenen, vorbereitet, da keine weiteren Programme für Kliniken verfügbar sind.

 

Das Klinikum führt weiter aus, dass wichtige Zukunftsprojekte, vor allem auch durch die fehlende Möglichkeit der Einbindung externer Partner ins Stocken geraten sind, wie z.B.:

             Etablierung der neuen Chefärztin für das Zentrum für Allgemeinchirurgie

             Kooperationsvereinbarungen in Radiologie und Pathologie

             Zentralisierung der Belegungssteuerung

             Zahlreiche IT-Projekte

             Projekt 2030

Außerdem hat das Klinikum neben Einnahmeausfällen auch mit Kostensteigerungen durch Corona zu kämpfen. Auch erforderliche Prozess- und Strukturveränderungen werden zusätzliche Ressourcen binden.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: AWS Auswertung Rückmeldungen Stand 13.05.2020

Anlage 2: Agentur für Arbeit 2004_Fürth_Kug