Die in § 5 der Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien für Lehrkräfte der Stadt Fürth (BEBRi-L) getroffenen Regelungen über die Beförderung der Studienrätinnen/Studienräte im Realschuldienst nach BGr A 13 mit Amtszulage oder BGr A 14 werden zum 01.07.2020 angepasst und geändert.
§ 5 der Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien für Lehrkräfte der Stadt Fürth regelt u.a. die Voraussetzungen, unter denen Studienrätinnen/Studienräte im Realschuldienst nach BGr A 14 befördert werden können. Dies ist bislang nur in den herausgehobenen besonderen Funktionen nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen möglich. Laut der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die mittelfränkischen Realschulen ist eine Beförderung zum Beratungsrektor jedoch auch dann möglich, wenn die Lehrkraft in besonders ausgewiesenen Funktionen überhälftig am Gymnasium oder als Diplom-Handelslehrer eingesetzt wird.
§ 5 BEBRi-L wurde dementsprechend angepasst und geändert (siehe Synopse). Die Änderung der Einstellungs- und Beförderungsrichtlinien erfolgt zum 01.07.2020.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Synopse