Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, beim Landratsamt Fürth die Anpassung der Bannwaldgrenze im Bereich um das Anwesen Heilstättenstr. 140 an die Grenze des Landschaftsschutzgebiets zu beantragen.
Der Naturschutzbeirat hat in der Sitzung am 22. März 2018 einstimmig die Anpassung der Bannwaldgrenze an die Grenze des Landschaftsschutzgebietes nordöstlich des ehem. Waldheims Sonnenland (Heilstättenstr. 140) angeregt.
Für eine Änderung der Bannwald-Verordnung ist das Landratsamt Fürth zuständig. Nach ersten Kontaktaufnahmen mit dem Landratsamt Fürth wurde das Verfahren jedoch zunächst nicht forciert.
Konsequenz einer Bannwaldfestsetzung ist, dass die Erlaubnis für eine Rodung einer Bannwaldfläche durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) nur im Ausnahmefall aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses und nach Alternativenprüfung gewährt werden kann.
Die von der vorgeschlagenen Ausweitung betroffene Fläche ist bereits durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSchV) geschützt. Im Landschaftsschutzgebiet sind Rodungen nach § 4, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 LSchV ebenfalls verboten. Die Erweiterung des Bannwaldes um das ehem. Waldheim Sonnenland herum würde somit keine grundlegend neuen Rechtswirkungen hervorrufen, sondern eher formaler Natur sein.
Dennoch wird der Vorschlag des Naturschutzbeirats von der
Naturschutzverwaltung befürwortet, um einheitliche Schutzregimegrenzen zu
schaffen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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ja |
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Schutzgebiete
Beschluss Naturschutzbeirat 22.03.2018