Betreff
Änderung der Storchenschutzverordnungen im Rednitz-/Regnitzgrund und Vach
Vorlage
OA/0406/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss nimmt die eingegangenen Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Verordnungsentwürfe.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit mit den angepassten Verordnungsentwürfen erneut zu beteiligen.


Am 08.02.2018 wurde durch den Umweltausschuss beschlossen, die Schutzverordnungen der Fürther und Vacher Störche anzupassen.

 

Die Änderungen – bestehend hauptsächlich aus einer neuen Festsetzung der zur Benutzung freigegebenen Wege und einer Anleinpflicht für Hunde - zielen darauf ab, den steigenden Nutzungsdruck auf das Storchenschutzgebiet zu regulieren und die Beschränkungen besser kontrollierbar zu machen. Gleichzeitig soll mit einer aussagekräftigen Beschilderung für alle Erholungsuchenden verständlicher werden, welche Nutzungsregeln innerhalb der Storchenschutzgebiete gelten.

 

Ende letzten Jahres erfolgte in diesem Änderungsverfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die eingegangenen Bedenken und Anregungen sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.

 

Die Bedenken und Anregungen haben überwiegend die in den Plänen dargestellten und während der Schutzzeit der Störche zur Benutzung freigegebenen Wege betroffen. Nach deren Prüfung wurden folgende Bedenken und Anregungen in der Karte der Vacher Störche berücksichtigt:

 

-       Anpassung der Wegdarstellung östlich der Kunstmühle: Neu ist ein geradlinig dargestellter Wegverlauf, der im ersten Entwurf dargestellte Bogen war lediglich eine temporäre baustellenbedingte Umleitung. (Einwendung Nrn. 14, 17)

-       Ortsverbindungsweg „Vach-Mannhof“: Auf Grund der Rückmeldungen wurde festgestellt, dass dieser Ortsverbindungsweg nicht - wie vorher angenommen - „verschwunden“ ist, sondern nur eine Verschiebung des nördlichen Einstiegs nach Osten zum Ufer des Weihers stattgefunden hat. Der Weg soll daher als zur Benutzung freigegeben dargestellt werden.

-       Weg im Südosten: Dieser Weg endet im Norden an einem Zaun eines Privatgrundstücks und könnte nur als Sackgasse begangen werden. Er soll daher nicht mehr als zur Benutzung freigegeben dargestellt werden. (Einwendung Nr. 2)

 

Nicht berücksichtigt werden kann Einwendung Nr. 13, den Pfad entlang des Rednitz-/ Regnitz-Ufers freizugeben. Dieser Pfad wird bereits derzeit - auch während der Schutzzeit der Störche - von den Erholungssuchenden genutzt. Aus naturschutzfachlicher Sicht soll jedoch dieser Bereich bewusst von störenden Nutzungen freigehalten werden, um den Störchen eine ungehinderte Nahrungsaufnahme zu ermöglichen. Eine Freigabe dieses Pfades würde die für die Nahrungsaufnahme der Störche zur Verfügung stehende Fläche durchschneiden und daher dem Schutzzweck der Verordnung widersprechen.

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass in den Verordnungen nur die Nutzung bereits bestehender Wege geregelt wird und keine Wege neu angelegt werden sollen. Die landwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin möglich (Einwendung Nr. 9). Die Nutzung der Schutzgebiete durch Infrastrukturbetreiber für Reparaturen und Wartungsarbeiten bzw. für die Gewässerpflege durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg ist gem. § 3 Abs. 1 der jeweiligen Schutzverordnung weiterhin möglich. Dies wird nicht verändert (Einwendungen Nrn. 11, 12, 21).

 

Die Schutzzeit orientiert sich an der tatsächlichen Anwesenheit der Störche. Sie soll daher neu ab dem 01.03. gelten, da die Rückkehr aus den Winterquartier mittlerweile früher erfolgt. Eine Ausweitung auf Ende September bzw. Ende Oktober kann nicht befürwortet werden, da gemäß den Beobachtungen der Verwaltung im Laufe des August die Störche wieder ins Winterquartier starten (Einwendungen Nrn. 14 und 17).

 

Nach dem Beschluss dieser Anpassungen durch den Umweltausschuss wird das Verfahren zur Änderung der Verordnungen zum Schutz der Fürther und Vacher Störche durch die Verwaltung mit einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. Art. 52 Abs. 5 BayNatSchG fortgesetzt. Das Verordnungsverfahren soll bis zum Jahresende 2020 abgeschlossen werden, damit mit dem Beginn der Brutzeit 2021 rechtzeitig mit der Aufstellung der neuen Schilder und der Information der Öffentlichkeit begonnen werden kann (Einwendung Nr. 16).

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – Mantel-Änderungsverordnung

Anlage 2 – Synopse Fürther Störche

Anlage 3 – Synopse Vacher Störche

Anlage 4a - Übersicht Einwendungen (anonymisiert)

-nö- Anlage 4b - Übersicht Einwendungen