Der Antrag wird abgelehnt.
Beim Gehweg zwischen Jakobinenstraße und Königstraße handelt es sich um einen mit Zeichen 239 StVO ausgewiesenen Gehweg, welcher durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ für den Radverkehr freigegeben ist. Es ist dort Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wobei keinerlei Benutzungspflicht für Radfahrer besteht. Der Radverkehr muss sich den Gehweg auch somit nicht mit Fußgängern teilen.
Die vorgeschlagene Markierung auf dem Gehweg wird kaum zur Verkehrssicherheit beitragen können. Es ist viel mehr vorstellbar, dass derartige Markierungen den Radfahrer dazu animieren, den Gehweg als Radweg zu betrachten und es so zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit kommt.
Auch ist es eher unwahrscheinlich, dass personenbezogenes Fehlverhalten oder ggf. auch nur subjektiv empfundenes rüpelhaftes Verhalten durch Fahrbahnmarkierungen, die lediglich Hinweise darstellen, abgestellt oder verbessert werden kann.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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