Der Antrag wird abgelehnt
Die bisherige Lichtzeichenanlage regelte die
Zufahrt aus der Königstraße durch ein Rechtsabbiegersignal. Hier wäre ein
Grünpfeilschild straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig gewesen.
Die Lichtzeichenanlage wird ersetzt und
steht ab Herbst d.J. wieder zur Verfügung, dann mit einer ÖPNV-Bevorrechtigung.
Soweit die Maxbrücke noch unter Nutzung der
temporären Lichtzeichenanlage befahren werden kann, sollte auf die (nunmehr
zulässige) Anbringung eines Grünpfeilschildes verzichtet werden, da die
Linksabbieger von der Maxbrücke zur Königstraße und die Rechtsabbieger von
Königstraße zur Maxbrücke signaltechnisch getrennt wurden, da es in der
Vergangenheit beim gleichzeitigen Abbiegen immer wieder zu Schwierigkeiten kam.
An der künftig neuen Lichtzeichenanlage wird
es eine Überquerung der Maxbrücke für den Rad- und Fußgängerverkehr geben, eine
Freigabe aus der Königstraße mittels Grünpfeilschild würde wiederum Konflikte
mit querenden Fußgängern bzw. Radfahrern fördern.
Verkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde empfehlen
die Anbringung eines Grünpfeilschildes nicht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||