Der Antrag, größere, stadteigene Flächen für Wohnzwecke in Erbpacht zu vergeben, wird abgelehnt.
Die Stadt Fürth verfügt im Allgemeinen nicht mehr über größere, stadteigene Flächen für Wohnzwecke.
Einzig im Bereich des Baugebietes westlich des Magnolienweges in Burgfarrnbach kann die Stadt Fürth voraussichtlich in absehbarer Zeit Wohnbauplätze zur Verfügung stellen. Für den Erwerb der Baugrundstücke wurde ein höherer einstelliger Millionenbetrag aus der Grundstücksrücklage entnommen. Diese Entnahme sollte zeitnah refinanziert werden.
Mit der vermehrten Vergabe von Erbbaurechtsgrundstücken entsteht ein relativ hoher, dauerhafter Verwaltungsaufwand (Prüfung beim Weiterverkauf von Erbbaurechten, Indexierung der Erbbauzinsen etc.) verbunden, der die Schaffung von zusätzlichen Stellen erforderlich machen würde. Auch aus diesem Grund sollte von einer Vergabe von Bauplätzen im Wege von Erbbaurechtsverträgen abgesehen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||