Betreff
Straßenmusik in Fürth
Vorlage
Rf. IV/0075/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Dem Vorschlag der Verwaltung zur Erweiterung zum Thema Straßenmusik wird zugestimmt.

 


Aufgrund verminderter Auftrittsmöglichkeiten von Musiker/-innen während der Corona-Pandemie hat der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 2.7.2020 empfohlen, die Auftrittsmöglichkeiten für Straßenmusiker/-innen in Fürth zu erweitern.

 

Stellungnahme des Tiefbauamtes:

Die derzeitigen Fürther Regelungen für Straßenmusik sind wie folgt:

-              Genehmigung wird nur für die Fußgängerzone erteilt

-              Gespielt wird nur Mo.-Sa.

-              Maximal zwei Lizenzen pro Tag

-              Genehmigung für vier Spieltage und Genehmigung für die gleiche Künstlerin/ Künstler/ Gruppe nur einmal im Monat möglich (um insbesondere für die Anwohner und die Gewerbetreibenden auch eine Abwechslung zu bieten, aber auch um mehr Musizierenden die Gelegenheit zum Spielen zu geben)

-              Keine Spielzeitbeschränkung, wobei i.d.R. nur bis zum Ladenschluss gespielt wird

-              Sondernutzungsgebühr 5 € für einen Tag, 10 € für mehrere Tage.

-              Unplugged, Platzwechsel nach spätestens 30 Minuten

 

Folgende Erweiterungen könnten umgesetzt werden:

Ausdehnung der bespielbaren Fläche um die Bereiche

a)            Fürther Freiheit (Paradiesbrunnen, Dr.-Max-Grundig-Anlage bis vor das Hornschuch-Center (ohne den – privaten- Platz unmittelbar vor der AOK),

b)           Gustav-Schickedanz-Str.

c)            Bahnhof auf der „Insel“ im Bereich des Centaurenbrunnens

 

Eine Erweiterung der möglichen Lizenzen von zwei auf vier Straßenmusiker/-innen pro Tag, eine Erweiterung der im Block möglichen Spieltage von vier auf sechs und eine Verdoppelung der monatlichen Spielzeiten von einer auf zwei (nur getrennt vorbuchbar) sollten ermöglicht werden.

 

Von folgenden Regelungen sollte nicht abgewichen werden:

- Keine Genehmigung für die Gustavstraße oder den Marktplatz (den Gastwirten wird verboten, die Freischankflächen zu beschallen; wir wollen auch keine neue Lärmdiskussion in diesem hochsensiblen Bereich!)

- Keine Genehmigungen an den Sonn- und Feiertagen (da die Fürther „Spielflächen“ Einkaufsstraßen sind, sollte diese Beschränkung auch möglich sein)

a) Der „Fürther Markt“ darf aufgrund des geringen Platzangebots nicht bespielt werden. Falls der Markt einbezogen werden sollte, muss bitte die Stellungnahme des Marktamts eingeholt werden, das für den Markt zuständig ist.

b) Die Konrad-Adenauer-Anlage und der Pavillon dürfen nicht bespielt werden. Falls die Anlage und der Pavillon einbezogen werden sollten, muss bitte die Stellungnahme des GrfA eingeholt werden, das für die Anlage zuständig ist.

c) Unplugged, Platzwechsel nach spätestens 30 Minuten

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: