- Die 0,5
(Teilzeit-) Stelle 80051, SB digitale Entwicklung in der Innenstadt, EGr
9b, wird in eine 1 (Vollzeit-) Stelle umgewandelt. Der Vermerk „kw-0,5
31.12.2022“ bleibt erhalten.
- Die
(Vollzeit-) Stelle 80050, Zuarb. Innenstadtbeauftr., EGr 6 wird in eine
0,4 (Teilzeit-) Stelle umgewandelt.
Zum Stellenplan 2021 hat das Rf. VI / ISB folgende Anträge gestellt:
Nr. |
Stelle |
Bezeichnung |
Antrag |
1 |
80051 (Tz 0,5) |
SB digitale Entwicklung in der Innenstadt, EGr 9b, Vermerk „kw-31.12.2022“ |
Umwandlung in eine 0,77 (Teilzeit-) Stelle und Wegfall des kw-Vermerks |
2 |
80050 |
Zuarbeit für Stabstellen im Wirtschaftsreferat, EGr 6 |
Umwandlung in eine 0,5 (Teilzeit-) Stelle |
Die eingehende Begründung des
Referates VI kann der Anlage 1 entnommen werden.
Mit Verfügung vom 27.07.2020
sowie Mail vom 12.08.2020 hat das Referat VI um eine vorzeitige Entscheidung
und um eine Modifikation der Ursprungsanträge (siehe ebenfalls Anlage 1)
gebeten.
Die 0,5 (Teilzeit-) Stelle 80051 „SB digitale Entwicklung in der
Innenstadt“, EGr 9b FGr 2 wurde mit Stadtratsbeschluss vom 19.12.2018 zur
Stärkung des Einzelhandels in der Fürther Innenstadt neu geschaffen.
Aufgrund der rasanten Zunahme des Online-Handels wurde damit den
Einzelhändlern eine Informations- und Beratungsmöglichkeit geboten, um ihre
Angebote online darzustellen und zu vermarkten. Es wurde davon ausgegangen,
dass das Projekt bis Ende 2022 beendet sein wird. Aus diesem Grund wurde an der
Stelle ein Überprüfungsvermerk „kw-31.12.2022“ angebracht.
Bereits seit geraumer Zeit steht der stationäre Einzelhandel vor
großen Herausforderungen. Aufgrund des geänderten Kaufverhaltens der
Bevölkerung hin zum vermehrten Onlinekauf, ist es mittlerweile unabdingbar
geworden, dass mittels stets neuen Innovationen und kreativen Lösungen die
Innenstädte für die Konsumenten attraktiv bleiben müssen.
Die Corona-Krise hat die Situation für die Innenstadtläden nochmal
weiter verschärft. Die digitale Entwicklung und Unterstützung der
inhabergeführten Geschäfte und Dienstleister in der Innenstadt hat daher auch
weiterhin eine hohe Priorität.
Dies setzt wiederum voraus, dass neue Geschäftskonzepte und Ideen
entwickelt und umgesetzt werden müssen, um die Innenstadt weiterhin lebendig
und stark frequentiert halten zu können. Hierbei ist ein ständiger Dialog und
konstruktiver Austausch mit den Geschäftsinhabern ein wichtiger Erfolgsfaktor.
Mit Hilfe der Stelle 80051 konnten mittlerweile schon einige
grundsätzliche Maßnahmen (Instagram, Facebook, Online-Gutscheine, Handelsschulungen,
Google-Optimierungen) umgesetzt werden. Weitere wichtige Projekte, wie
beispielsweise die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Stadtbesucher
durch die Anbindung an Leitsysteme für mobile Endgeräte oder der Aufbau lokaler
Marktplätze, sollen folgen.
Ergebnis:
Der Antrag ist
schlüssig begründet und stellt sehr deutlich u.a. auch auf die aktuell
außerordentlich schwierige Lage für die Fürther Innenstadt ab. Der beantragte
Mehrbedarf der Stelle 80051 wird daher anerkannt.
OrgA empfiehlt
die Umwandlung der 0,5 (Teilzeit-) Stelle 80051, SB digitale Entwicklung in der Innenstadt, EGr 9b, in 1
(Vollzeit-) Stelle.
Da für den Wegfall des
kw-Vermerks keine Kompensation angeboten wurde und die Projektstelle darüber
hinaus noch bis zum 31.12.2022 bewilligt ist, hat der Überprüfungsvermerk „kw-31.12.2022“ am bisherigen 0,5 Stellenanteil
weiterhin Bestand.
Kompensation
für die Erhöhung des Stellenumfanges der Stelle 80051
Die Mehrkosten für die Umwandlung der 0,5 (Teilzeit-) Stelle 80051
in 1 (Vollzeit-) Stelle belaufen sich auf 33.600 €.
Zur Kompensation für die Erhöhung des Stellenumfanges wird die
Umwandlung der (Vollzeit-) Stelle 80050, Zuarbeit für Stabstellen im
Wirtschaftsreferat, EGr 6, in eine (Teilzeit-) Stelle angeboten.
Aufgrund der schwierigen Situation, in welcher sich der stationäre
Einzelhandel derzeit befindet, ist es aus OrgA Sicht nachvollziehbar, wenn vom
Wirtschaftsreferat zukünftig der Schwerpunkt auf die digitale Neuausrichtung
gelegt wird. Im Gegenzug muss die Zuarbeiter Stelle im entsprechenden Umfang
reduziert werden. Hierzu ist es erforderlich, die (Vollzeit-) Stelle 80050 in
eine 0,4 (Teilzeit-) Stelle umzuwandeln.
Ergebnis:
OrgA empfiehlt daher die Umwandlung der (Vollzeit-) Stelle 80050,
Zuarb. Innenstadtbeauftr., EGr 6, in eine 0,4 (Teilzeit-) Stelle.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
33.600€ |
|
nein |
X |
ja |
33.600 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Anträge Rf. VI