1. Der Stadtrat beschließt die von der Verwaltung
vorgeschlagene Änderungssatzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth.
2. Der Stadtrat beschließt die Änderungen in der Wahlordnung für den Behindertenrat der Stadt Fürth.
Sowohl die Satzung als auch die Wahlordnung für den
Behindertenrat mussten angepasst, vereinheitlicht bzw. redaktionelle Änderungen
vorgenommen werden.
Die Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth vom 24.Mai 2012, in der Fassung der Änderungssatzung vom 28. Juni 2016 (veröffentlicht am 06. Juli 2016) wird wie folgt geändert:
1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 4 wird „Einwohnerinnen und Einwohner“ geändert in „Bürger/innen“ und „Einzelstadträtinnen/Einzelstadträten“ in „Einzelstadträten/innen“.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) in § 2 Abs. 2 1. Spiegelstrich wird „Vertreterinnen/Vertreter“ geändert in
„Vertreter/innen“ und „ihres persönlichen Assistenten“ in „ihrer persönlichen
Assistenz“ und „Vertreter“ wird geändert in „Vertreter/innen“.
b) in § 2 Abs. 2 2. Spiegelstrich wird
„Angehörigenvertreterinnen/Angehörigenvertreter“ geändert in
„Angehörigenvertreter/innen“
c) in § 2 Abs. 3 Spiegelstrich 3 bis 6 werden jeweils die Worte
„Vertreterin/Vertreter“ geändert in „Vertreter/in“
d) in § 2 Abs. 3 7. Spiegelstrich
wird das Wort „Behindertenbeauftragte“ geändert in „Beauftragte/r für die
Belange von Menschen mit Behinderung“
3. § 4 wird wie folgt geändert:
a) in § 4 Abs. 1 S. 1 wird „14
Vertreterinnen/Vertreter“ ersetzt durch „23 Vertreter/innen“ und
„Angehörigenvertreterin/Angehörigenvertreter“ in „2 Angehörigenvertreter/innen“
geändert.
b) in § 4 Abs. 1 S. 2 wird „Bürgerinnen/Bürger“ geändert in „Bürger/innen“
c) in § 4 Abs. 1 S. 3 wird „Vertreter/Vertreter/innen“ geändert in
„Vertreter/innen“ und „Behinderte“ ersetzt durch „Menschen mit Behinderung“
d) in § 4 Abs. 3 wird „Bürgerinnen/Bürger“ geändert in „Bürger/innen
4.
§ 5 wird wie folgt geändert:
a) in § 5 Abs. 1 S. 1 werden geändert „die Vorsitzende/den Vorsitzenden“ in
„den/die Vorsitzende/n“ , „Stellvertreterinnen/Stellvertreter“ in
„Stellvertreter/innen“, „eine Schriftführerin/einen Schriftführer“ in „eine/n
Schriftführer/in“, „eine Schatzmeisterin/einen Schatzmeister“ in „eine/n
Schatzmeister/in und „Beisitzerinnen/Beisitzer“ in „Beisitzer/innen.
b) in § 5 Abs. 2 S. 1 wird „die Vorsitzende/den Vorsitzenden“ geändert in
„den/die Vorsitzende/n“.
c) in § 5 Abs. 2 S. 2 wird „eine neue Vorsitzende/einen neuen Vorsitzenden“
geändert in „eine/n neue/n Vorsitzende/n“
d) § 5 Abs. 2 S. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Satz 1 und 2 gelten auch für die Stellvertreter/innen, den/die
Schriftführer/in, den/die Schatzmeister/in sowie die beiden Beisitzer/innen“.
e) in § 5 Abs. 3 S.1 wird „Die Vorsitzende/der Vorsitzende“ geändert in
„Der/die Vorsitzende“
f) in § 5 Abs. 3 S. 2 wird „die
Vorsitzende/den Vorsitzenden“ geändert in „die/den Vorsitzende/n“
g) in § 5 Abs. 4 wird „Die Vorsitzende/der Vorsitzende“ geändert in „der/die
Vorsitzende“
5.
§ 6 wird wie folgt geändert:
in § 6 Abs. Abs. 2 wird „Die Vorsitzende/der Vorsitzende“ geändert in „Der/die
Vorsitzende“
6. § 7 wird wie folgt geändert:
„Behindertenbeiräte“ wird geändert in „Behindertenbeiräte/innen“
Inkrafttreten
Die Satzung in Form dieser Änderungssatzung tritt am Tag
nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Wahlordnung für den Behindertenrat vom 24. Mai 2012, geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 23. Juni 2016, wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) in der Zeile § 9 wird die Zahl „14“ ersetzt durch die Zahl „23“
b) die Zeile zu § 10 wird wie folgt neu gefasst: „§ 10 Wahl der 2 Angehörigenvertreter/innen“
2.
Der Vorspann vor § 1 wird wie folgt geändert:
in Satz 1 vor § 1 wird die Zahlen „14“ durch die Zahl „23“ ersetzt und „1
Angehörigenvertreter/in“ geändert in „2 Angehörigenvertreter/innen“
3.
§ 3 wird wie folgt geändert:
in § 3 Abs. 2 wird das Wort „Behinderten“ geändert in „Schwerbehinderten“ und
das Wort „Versorgungsamtes“ ersetzt durch „Zentrum Bayern Familie und Soziales“
4.
§ 4 wird wie folgt geändert:
a) in § 4 Abs.1 wird „Bürgerinnen/Bürger“ geändert in „Bürger/innen“ und das
Wort „Versorgungsamtes“ ersetzt durch „Zentrum Bayern Familie und Soziales“
b) in § 4 Abs. 2 wird das Wort „Angehörigenvertreter“ geändert in
„Angehörigenvertreter/innen“
5.
§ 5 wird wie folgt geändert:
in § 5 Abs. 1 wird das Wort „Kandidaten“ geändert in „Kandidaten/innen“ und „im
Sozialamt“ ersetzt durch „in der Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und
die Belange von Menschen mit Behinderung“
6.
§ 7 wird wie folgt geändert:
in § 7 Abs. 1 S. 2 wird „des/der Angehörigenvertreters/in“ geändert in „der
Angehörigenvertreter/innen“.
7.
§ 8 wird wie folgt geändert:
in § 8 Abs. 5 wird „im Sozialamt“ ersetzt durch „in der Fachstelle für
Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderung“
8.
§ 9 wird wie folgt geändert:
a) in der Überschrift wird die Zahl „14“ ersetzt durch die Zahl „23“.
b) in § 9 Abs. 3 S. 1 wird die Zahl „14“ ersetzt durch die Zahl „23“
c) In § 9 Abs. 3 S. 3 wird die Zahl „7“ ersetzt durch die Zahl „12“ und die
Zahl „14“ durch die Zahl „23“.
9.
§ 10 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort „Angehörigenvertreter/in“ geändert in „2 Angehörigenvertreter/innen“
b) in § 10 Abs. 1 S. 2 wird „eine Stimme“ ersetzt durch „zwei Stimmen“
c) § 10 Abs. 2 wird geändert in „Die
Kandidaten/innen mit den höchsten Stimmenzahlen gelten als gewählt “
10. § 11 wird wie folgt geändert:
Das Wort „seiner“ wird geändert in „seiner/ihrer“
Inkrafttreten
Die Änderungen dieser Wahlordnung treten am 02.Oktober 2020 in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||