Betreff
Herbstvergnügen 2020
Vorlage
MA/0033/2020
Aktenzeichen
MA/00033/2020
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss nimmt von der Vorlage und dem Bericht der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgendes:

 

1.Infolge des coronabedingten Ausfalls der Michaelis-Kirchweih wird einmalig vom 04.10. bis 18.10.2020 die Veranstaltung „Herbstvergnügen“ gemäß vorliegendem Veranstaltungs- und   Sicherheitskonzept durchgeführt.

 

2.Der Kirchweih-Ausschuss empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss die entstehenden Kosten i.H.v. ca. 65.000 EURO über den Gesamthaushalt der Stadt Fürth bzw. als Mittelverstärkung des Marktamts-Budget abzudecken. 


Durch den coronabedingten Ausfall der Veranstaltungssaison, insb. auch der Michaelis-Kirchweih, möchte die Stadt Fürth mit der Veranstaltung „Herbstvergnügen 2020“ die arg gebeutelte Schaustellerbranche weiter unterstützen und der Fürther Bevölkerung ein kleines Freizeitangebot im Innenstadtgebiet anbieten (in Ergänzung der bereits seit Mai vorhandenen dezentralen Plätze für Schausteller am Paradiesbrunnen, Bahnhofplatz, Stadeln und Vach). Vorgesehener Zeitraum ist von Sonntag, 04.10. bis Sonntag 18.10.2020; wobei der Beginn bewusst auf Sonntag gelegt wurde, damit der urspr. Eröffnungstag der Michaelis-Kirchweih und gleichzeitiger Feiertag nicht zu einem Massenansturm führt. Auch erfolgte ein verlängerter Termin (weiteres Wochenende) um eine möglichst breite Verteilung der Besucher zu erreichen.

 

Oberstes Gebot bei der Konzeption der Veranstaltung war zum einen die infektionsschutzrechtliche Machbarkeit i.V.m. den diesbezüglich aktuell gültigen landesrechtlichen Bestimmungen, aber auch dem Umstand, dass die Veranstaltung – trotz der Terminplanung im grds. Zeitraum der Michaelis-Kirchweih – in Art und Umfang keine Ersatz-Kirchweih bzw. „Kirchweih light“ darstellen darf.

 

Deshalb wurden bei der Konzeption das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt eingebunden, welche der Veranstaltung nun auch – unter Einhaltung der genannten Auflagen – zugestimmt haben (sh. Stellungnahme/Mail des OA vom 31.08.2020).

 

Nach Ansicht der Verwaltung ist die Veranstaltung auch mit den Auflagen durchführbar, deshalb wurde auch seitens der Verwaltung ein entsprechendes Sicherheitskonzept entwickelt. Oberste Priorität hat demnach die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Auflagen, insb. die Besucherhöchstgrenze von 1000 Personen. Dadurch, dass das Gesundheitsamt diese Besucherzahl auch auf das gesamte Veranstaltungsgelände (zusammenhängend) festgelegt hat, stellt dies eine große Herausforderung dar. Aus dem Sicherheitskreis für Veranstaltungen wurden hier Bedenken geäußert, dass diese Höchstgrenze u.U. schnellt und ggfs. auch mehrmals täglich – insb. an den Wochenenden – erreicht werden könnten. Allerdings sollten hier die Erfahrungen der ersten Tage und Umsetzung des Sicherheitskonzeptes abgewartet werden. Sollte sich dies jedoch bewahrheiten muss dies anschließend bewertet werden und u.U. auch ein vorzeitiger Abbruch der Veranstaltung in Erwägung gezogen werden.

 

Weitere Hürde bei der Umsetzung waren die zulassungsrechtlichen Vorgaben und die Veranstaltereigenschaft:

 

Nach Rücksprache mit dem RA soll die Stadt Fürth (Marktamt) Hauptveranstalter bleiben, dies schon allein wegen der grundsätzlich vorhandenen Veranstaltungsversicherung. Schwieriger gestaltete sich das Zulassungsverfahren, da dies eine Sonderveranstaltung innerhalb der Corona-Pandemie darstellt und deshalb keine bisherigen Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen angewendet werden können – insb. nicht, wenn dies seitens der Verwaltung übernommen wird. Deshalb wird die Beschickung (Bewerbungsverfahren, Zulassung, Absagen) mittels eines Dienstleistungsvertrages zwischen der Verwaltung und beiden Schaustellerverbänden geregelt. Diese Zulassungen müssen zwar auch grundsätzliche Vergabekriterien enthalten, können aber eigens für diese Veranstaltung festgelegt werden und müssen nachvollziehbar sein. Diese Vergabekriterien mit einer entsprechenden Rangfolge wurden in Zusammenarbeit mit den Schaustellerverbänden bereits erstellt und berücksichtigen die allgemein verbindlichen Grund-sätze (Ortsansässigkeit, MK-Stammbeschicker, MK-Beschicker, Attraktivität, Alleinstellungsmerkmal beim Warenangebot, Losentscheid bei Bewerberüberhang und gleicher Voraussetzung).

 

Aufgrund des auflagenbedingten, umfangreichen Sicherheitskonzeptes entstehen die hauptsächlichen Mehrkosten durch Einsatz eines Sicherheitsdienstes. Daneben sind auch weitere Infrastrukturmaßnahmen (Wasser, verkehrsrechtliche Maßnahmen) erforderlich, welche aufgrund der Veranstaltereigenschaft der Stadt Fürth auch durch diese zu tragen sind; diese    werden aktuell auf ca. 65.000 EURO geschätzt. Hierbei darf angemerkt werden, dass die Kosten in dieser Höhe als vertretbar angesehen werden, zumal eine urspr. Michaelis-Kirchweih ein wesentlich höheres Defizit (ca. 300.000 EURO) verursacht hätten. Die darüber hinaus notwendigen, weiteren infrastrukturellen Maßnahmen, wie Toiletten, Müllabfuhr, Stromversorgung, Werbung und Hygieneschutzausstattung wird durch die Schaustellerverbände übernommen und entsprechend im genannten Dienstleistungsvertrag geregelt.

 

Ergänzend darf ferner angemerkt werden, dass eine Entscheidung hinsichtlich der Kostenübernahme durch den Finanz- und Verwaltungsausschuss am 01.10.2020 zu spät ist und dies vorher über eine dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters entschieden werden muss.

 

 

 

 

 

  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

65.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Veranstaltungskonzept

Stellungnahme OA und Gesundheitsamt

Beschickerpläne (Gesamt- und Einzelpläne)