Die Ausführungen zum aktuellen Sachstand der Verwaltung dienen zur Kenntnis.
Im ehemaligen Waldheim Sonnenland
ist vom Eigentümer beabsichtigt, eine Wohnnutzung zu ermöglichen. Darüber
hinaus besteht möglicherweise das Interesse einer Privatschule an der Nutzung
des Gebäudes aus Schulzwecken. Der Auftrag an die Verwaltung, der durch Anträge
der Fraktionen der CSU und Bündnis 90 / Die Grünen erging, umfasste die Klärung
der planungsrechtlichen Zulässigkeit weiterer Nutzungsarten. Da jedoch
konkrete, mit Projektbeschreibungen hinterlegte Alternativen zur bisher
diskutierten Nutzung „Wohnen“ nicht vorliegen, kann sich eine Prüfung nur auf
allgemeine, und nicht projektbezogene, Aussagen zur möglichen
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einzelner Nutzungsarten am Standort des
ehemaligen Waldheims Sonnenland beziehen.
Das mögliche Interesse an der Nutzung als Schule wird zeitnah durch Ref. I mit dem möglichen Schulbetreiber besprochen. Da ein Ergebnis derzeit nicht vorliegt, dient die Vorlage lediglich der Kenntnisnahme des Sachstands.
Übereinstimmung mit der FNP-Darstellung
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Grundstück eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dar. Zulässig sind solche Nutzungen, die im Sinne einer gemeinschaftlichen/gesellschaftlichen Verpflichtung der (sozialen) Fürsorge dienen. Davon abzugrenzen sind insbesondere Nutzungen, die vorrangig medizinischen Zwecken dienen.
Die Regierung von Mittelfranken hat zudem inzwischen auf die
Frage nach einer für die in Rede stehende Wohnnutzung notwendige FNP-Änderung
geantwortet. Das Schreiben liegt als Anlage bei: demnach ist für eine
Wohnnutzung eine FNP-Änderung notwendig.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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2020-07-24_Brief RegMF
2020-07-24_Brief RegMF an BUND