Das
Mehrgenerationenhaus ist weiterhin in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung
guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen
und Bürger sowie in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung
des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung fest eingebunden.
Die
Fortsetzungsbewerbung des Mütterzentrums Fürth als Träger des
Mehrgenerationenhauses wird befürwortet. Für die neue Programmzeit 2021 ff.
beträgt der Zuschuss weiterhin
10.000 € (7.000
€ mit Geldfluss und 3.000 € wegen Mietfreiheit ohne Geldfluss).
Eine Voraussetzung für die Förderung eines Mehrgenerationenhauses im Bundesprogramm ist die Vorlage eines Beschlusses der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft (Vertretungskörperschaft der Stadt oder Gemeinde) in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt, beziehungsweise die das Mehrgenerationenhaus konfinanziert.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird beauftragt, die kommunale Erklärung zur zweckgebundenen Kofinanzierung abzugeben. Die Abgabefrist der Erklärung an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend wurde bis 30.10.2020 verlängert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
10.000 € jährlich |
|
nein |
x |
ja |
10.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
4531.7090 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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