Betreff
Bekenntnis der Kommune über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses
Vorlage
JgA/0489/2020
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Das Mehrgenerationenhaus ist weiterhin in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung fest eingebunden.

 

Die Fortsetzungsbewerbung des Mütterzentrums Fürth als Träger des Mehrgenerationenhauses wird befürwortet. Für die neue Programmzeit 2021 ff. beträgt der Zuschuss weiterhin

10.000 € (7.000 € mit Geldfluss und 3.000 € wegen Mietfreiheit ohne Geldfluss).

 


Eine Voraussetzung für die Förderung eines Mehrgenerationenhauses im Bundesprogramm ist die Vorlage eines Beschlusses der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft (Vertretungskörperschaft der Stadt oder Gemeinde) in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt, beziehungsweise die das Mehrgenerationenhaus konfinanziert.

 

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird beauftragt, die kommunale Erklärung zur zweckgebundenen Kofinanzierung abzugeben. Die Abgabefrist der Erklärung an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend wurde bis 30.10.2020 verlängert.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

10.000 € jährlich

 

nein

x

ja

10.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4531.7090

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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