A) Warenauslagen
und Werbeschilder
Die Stadt Fürth erhebt für Warenauslagen und Werbeschilder ab dem 01.01.2021 wieder die regulären Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren.
B) Außenbestuhlungen
Wintersaison 2020/2021
Alternative B1: Die Stadt Fürth erhebt für Außenbestuhlungen für die Wintersaison 2020/2021 (16. November – 14. Februar) wieder die regulären Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren.
Alternative B2: Die Stadt Fürth erhebt für Außenbestuhlungen auch für die Wintersaison 2020/21 (16. November – 14. Februar) keine Gebühren. Mit Beginn der Sommersaison 2021 am 15.02.2020 werden für Außenbestuhlungen wieder die regulären Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren erhoben.
C) Außenbestuhlungen
Sommersaison 2021
Alternative C1: Die Stadt Fürth erhebt für Außenbestuhlungen für die Sommersaison 2021 (ab 15.02.2021) wieder die regulären Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren.
Alternative C2: Die Stadt Fürth erhebt für Außenbestuhlungen auch für die Sommersaison 2021 (ab 15.02.2021) keine Gebühren. Dieser Beschlussvorschlag folgt der Empfehlung des WGA vom 19.10.2020.
A)
Warenauslagen
und Werbeschilder
Die Genehmigungen für Warenauslagen und Werbeschilder werden in der Regel als unbefristete Dauergenehmigungen erteilt, es ergehen jährliche Gebührenrechnungen.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Stadt Fürth dem vom Lockdown betroffenen Handel für das laufende Jahr die Gebühren erlassen bzw. bereits bezahlte Gebühren rückerstattet. Insgesamt wurde bei 168 Geschäften auf einen Betrag von zusammen 22.070 € verzichtet.
Für das Kalenderjahr 2021 sind diese Gebühren wieder bei allen Geschäften zu erheben.
B)
Außenbestuhlungen
Die Genehmigungen für Außenbestuhlungen werden je Saison neu für die Zeiträume 16.11.-14.02. sowie 15.02.-15.11. erteilt.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Stadt Fürth für die Sommersaison 2020 die Gebühren erlassen. Auf der Basis der bereits 2019 genehmigten Flächen wurde im TfA auf Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren 38.255,00 € verzichtet; hinzu kommen noch entgangene Gebühren für die 2020 wegen der Abstandsgebote großzügig genehmigten Flächenerweiterungen und für neue, im Vorjahr noch gar nicht beantragte Flächen (geschätzt weitere 5.000 €).
Ebenfalls hinzu kommen noch die Gebührenausfälle im GrfA mit etwa weiteren 4.300 €.
Stadtweit ergeben sich für die Sommersaison 2020 also Mindereinnahmen von etwa 47.500 €
Wenn für die anstehende Wintersaison auf die Gebühren verzichtet wird, entspricht dies einem Volumen von geschätzt etwa 12.000 € (niedrigerer Gebührensatz wegen der kürzeren Saison, geringere Nachfrage).
Die Verwaltung schlägt die Alternative „B2“ vor (Verzicht für die anstehende Wintersaison).
C) Außenbestuhlungen
in der Sommersaison 2021
Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss hat am 19.10.2020 einstimmig die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, die Sondernutzungsgebühren bis Ende 2021 zu erlassen (Vorlage Rf. VI/0079/2020). Diese Variante wurde deshalb als Ergänzung in die Vorlage des TfA eingearbeitet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
0/12.000 € € |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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